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Gastspiel- und Auftrittsförderung

Während die Konzeptions- und Debütförderungen des Kulturamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden die Stärkung der freien kulturellen Szene vor Ort verfolgen, setzen die Gastspielförderung Darstellende Kunst und die Auftrittsförderung Musik woanders an.

Ziel dieser beiden Förderungen ist es, die Kulturszene Wiesbadens auch außerhalb von Wiesbaden, sowohl in der Region als auch bundesweit, sichtbar zu machen und damit die Bekanntheit und Vernetzung Wiesbadener Kulturschaffender auch über die Stadt hinaus zu stärken. 

Professionelle Musikensembles, Bands und Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler können sich für die Auftrittsförderung bewerben, durch die Auftritte außerhalb Wiesbadens gefördert werden, bei denen hauptsächlich eigenes musikalisches Material live präsentiert wird. Es werden jährlich pro Ensemble, Band oder Einzelkünstlerin und Einzelkünstler bis zu zwei Auftritte außerhalb Wiesbadens und der unmittelbaren Umgebung gefördert.

Bei der Gastspielförderung werden jährlich bis zu zwei Gastspiele von Eigenproduktionen der antragstellenden Ensembles gefördert. Antragsberechtigt sind Wiesbadener professionelle Tanz- und Theaterensembles. 

Für die Vergabe der Fördermittel sind die Ausschreibungen "Gastspielförderung" und "Auftrittsförderung" maßgeblich.

In beiden Förderprogrammen werden Anträge unterjährig auf dem neuen Förderportal der Landeshauptstadt Wiesbaden, den Link finden Sie weiter unten, entgegengenommen. Es gibt keine Bewerbungsfrist.

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