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Gastspiel- und Auftrittsförderung

Während die Konzeptions- und Debütförderungen des Kulturamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden die Stärkung der freien kulturellen Szene vor Ort verfolgen, setzen die Gastspielförderung Darstellende Kunst und die Auftrittsförderung Musik woanders an.

Ziel dieser beiden Förderungen ist es, die Kulturszene Wiesbadens auch außerhalb von Wiesbaden, sowohl in der Region als auch bundesweit, sichtbar zu machen und damit die Bekanntheit und Vernetzung Wiesbadener Kulturschaffender auch über die Stadt hinaus zu stärken. 

Professionelle Musikensembles, Bands und Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler können sich für die Auftrittsförderung bewerben, durch die Auftritte außerhalb Wiesbadens gefördert werden, bei denen hauptsächlich eigenes musikalisches Material live präsentiert wird. Es werden jährlich pro Ensemble, Band oder Einzelkünstlerin und Einzelkünstler bis zu ein Auftritt in Wiesbaden und zwei weitere Auftritte außerhalb der Region Wiesbaden gefördert. 

Bei der Gastspielförderung werden jährlich bis zu drei Gastspiele von Eigenproduktionen der antragstellenden Ensembles gefördert. Antragsberechtigt sind Wiesbadener professionelle Tanz- und Theaterensembles. 

Für die Vergabe der Fördermittel sind die Ausschreibungen "Gastspielförderung" und "Auftrittsförderung" maßgeblich.

In beiden Förderprogrammen werden Anträge unterjährig mit unten stehenden Formular unter theater.tanz.musikwiesbadende entgegengenommen. Es gibt keine Bewerbungsfrist.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass die PDF-Formulare nur mit der neueste Version von Adobe Reader für Windows®, Mac oder Linux® geöffnet werden können.

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