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Institutionelle Förderung

Zur Aufrechterhaltung von organisatorischen und künstlerischen Strukturen fördert die Landeshauptstadt Wiesbaden künstlerische Einrichtungen mit einer institutionellen Förderung.

Dabei handelt es sich um einen Beitrag zu den laufenden Ausgaben der Geförderten, um Freiräume der Produktion und Präsentation künstlerischer/ kultureller Entwicklungen und Ausdrucksformen zu sichern. Über die Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Anträge sind jeweils vor Aufstellung des Haushalts beim Kulturamt zu stellen.

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