Energiehilfen für Kultureinrichtungen
Bund: Kulturfonds Energie
Angesichts der anhaltend gestiegenen Energiekosten haben Bund und Land Unterstützungsprogramme aufgelegt. Die Hilfszahlungen bemessen sich an den energiebedingten Mehrkosten und decken diese anteilig ab.
Der Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich an private und öffentliche Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung. Nicht als Einrichtung antragsberechtigte Veranstalter/-innen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Energiehilfen erhalten.
Berücksichtigt werden die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom. Der Förderzeitraum läuft - rückwirkend - vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Land Hessen: Energiekostenhilfen für Kulturvereine
Das Land Hessen gewährt Energiekostenhilfen für Kulturvereine. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, die Mitglied in einem der einschlägigen Dachverbände sind, zum Beispiel LAKS, LKB, LaPROF oder Landesmusikrat. Für Vereine ohne eigene Räumlichkeiten sind veranstaltungsbezogene Hilfen vorgesehen. Bei Antragstellung ist nachzuweisen, dass kein Anspruch aus dem "Sonderfonds Energiezuschuss für die Kultur des Bundes" besteht.