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Barrierefreie Ausstattung

Für die inklusive Beschulung gilt in der Landeshauptstadt Wiesbaden der Grundsatz, dass Barrierefreiheit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, orientiert an den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers, bewertet wird.

Für die inklusive Beschulung gilt in der Landeshauptstadt Wiesbaden der Grundsatz, dass Barrierefreiheit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, orientiert an den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers, bewertet wird. Die individuelle Barrierefreiheit wird Schritt für Schritt hergestellt, so wie Räume für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler im Unterrichtsalltag benötigt werden. In einigen Förderschwerpunkten gibt es Schulen mit besonderer Ausstattung.

Die Projektgruppe wiesbaden-barrierefrei.de des Amtes für Soziale Arbeit bietet einen Überblick über die Barrierefreiheit für jeden Schulstandort. Der Status ist online abrufbar. Es handelt sich um Informationen zum barrierefreien Zugang, zur Barrierefreiheit innerhalb der Gebäude und sonstige Hilfen. Auch wenn ein Schulgebäude nicht in allen Teilen barrierefrei zugänglich ist, kann der Schulbesuch eines körperlich beeinträchtigen Kindes dennoch möglich sein, zum Beispiel durch die schulinterne Raumbelegung oder das Nachrüsten eines Behinderten-WCs.

Barrierefreiheit im Sinne der inklusiven Beschulung geht in Wiesbaden meist über die bauliche Barrierefreiheit hinaus. Im Förderschwerpunkt "Hören" umfasst die Barrierefreiheit zum Beispiel neben Akustikdecken oder Teppichböden die visuelle Unterstützung durch Whiteboard oder Beamer und Laptop. In vielen Fällen ist für die inklusive Beschulung aber auch keine ergänzende bauliche oder sächliche Ausstattung von Nöten.

Ob für die inklusive Beschulung einer Schülerin oder eines Schülers eine bauliche, technische oder sächliche Unterstützung benötigt wird und wenn ja, welche Maßnahmen dies sind, wird in Absprache zwischen der Schule, dem zuständigen Beratungs- und Förderzentrum und dem Schulträger im konkreten Einzelfall entschieden.

Eltern wenden sich mit einem Anliegen an die Klassenleitung oder Schulleitung ihres Kindes. Von dort erfolgt die Kontaktaufnahme zum Städtischen Schulamt, Abteilung Bau und Beschaffung.

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