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Schulen und Förderschwerpunkte

In der Inklusiven Beschulung gibt es sieben verschiedene Förderschwerpunkte.

Schulen und Förderschwerpunkte

In der Inklusiven Beschulung gibt es sieben verschiedene Förderschwerpunkte. In den beiden Förderschwerpunkten "Lernen" und "geistige Entwicklung" werden die Schülerinnen und Schüler lernzieldifferent unterrichtet. Dies bedeutet, dass sie nach den Lehrplänen der entsprechenden Förderschwerpunkte unterrichtet werden.

Die anderen fünf Förderschwerpunkte, die lernzielgleich (den Lehrplänen der allgemeinen Schule entsprechend) unterrichtet werden, sind:

  • sozial, emotionale Entwicklung
  • körperlich, motorische Entwicklung
  • Hören
  • Sehen
  • Sprache

Es wird lediglich in den lernzieldifferenten Förderschwerpunkten (geistige Entwicklung und Lernen) ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt. Das Ziel liegt darin, die Etikettierungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten ebenfalls Förderung im Rahmen der "vorbeugenden Maßnahmen". Jede Schule entscheidet eigenverantwortlich über die notwendigen "vorbeugenden Maßnahmen".

Im Grundschulbereich gilt der Grundsatz, dass möglichst die Schule des Schulbezirkes besucht wird und damit eine wohnortnahe Beschulung erfolgen soll. In der Sekundarstufe I/II gilt auch in der inklusiven Beschulung das freie Elternwahlrecht. Ergänzend dazu werden Schulen mit besonderer Ausstattung ausgewiesen. An diesen Schulen wird für einen oder mehrere Schwerpunkte die bauliche Barrierefreiheit, wo sie benötigt wird, Schritt für Schritt hergestellt. Pädagogisch widmen sich diese Schulstandorte in besonderem Maße einem bestimmten Förderschwerpunkt.

Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten/bei Bedarf mit besonderer Ausstattung:

Hören

Realschulen:

  • Kellerskopfschule
  • Werner-von-Siemens-Schule

Integrierte Gesamtschule:

  • Wilhelm-Leuschner-Schule

Gymnasium:

  • Gymnasium am Mosbacher Berg
  • Carl-von-Ossietzky-Schule (Sekundarstufe II)

Berufliches Gymnasium:

  • Friedrich-List-Schule

Sehen

Grundschulen:

  • Diesterwegschule (blinde Schülerinnen und Schüler im inklusiven Unterricht)

Integrierte Gesamtschule:

  • Helene-Lange-Schule

Geistig

Für den Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" erfolgte noch keine Schwerpunktsetzung außer durch ehemalige GU-Schulen (gemeinsamer Unterricht) sowie Helene-Lange-Schule

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