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Berufsgrundbildungsjahr

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) dient der beruflichen Grundbildung in einem Berufsfeld mit dem Ziel, eine anschließende Ausbildung im gewählten Bereich zu ermöglichen.

Zugangsvoraussetzungen

Das BGJ richtet sich an Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die ihre gesetzliche Vollschulzeitpflicht erfüllt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Organisation

Der Bildungsgang wird in der Regel in vollschulischer Form durchgeführt. Wird das BGJ in kooperativer Form zwischen Berufsschule und Betrieb durchgeführt, kann es die Grundstufe der Berufsschule ersetzen. Bestandteile des BGJ sind ein Betriebspraktikum sowie Projektprüfungen. Das BGJ schließt mit einer Abschlussprüfung ab.

Bildungsauftrag

Das BGJ unterstützt  den Übergang zwischen Schule und Berufsausbildung. Die Vermittlung von Grundbildung in einem Berufsfeld und die Erweiterung der allgemeinen Bildung tragen zur Festigung der Berufsentscheidung sowie zu höheren Chancen bei der Bewerbung für einen Ausbildungsplatz bei.

Abschluss / Berufs- und Bildungswege

Der erfolgreiche Abschluss des BGJ stellt keine allgemeine Qualifizierung dar. Ziel des Bildungsganges ist  die Aufnahme eines  Ausbildungsverhältnisses in dem Berufsfeld, in dem die beruflichen Grundqualifikationen erworben wurden. Der Abschluss kann dabei gegebenenfalls als erstes Jahr einer Ausbildung angerechnet werden.

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