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Schulpflicht

Allgemeine Schulpflicht

Die allgemeine Schulpflicht dauert in Hessen neun Jahre.

Verlängerte Schulpflicht

Für Jugendliche, die nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht weder ein Ausbildungsverhältnis beginnen noch eine weiterführende Schule besuchen, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht automatisch um ein weiteres Schuljahr.

Dieses kann durch den Besuch einer Schule im Bereich der Mittelstufe oder einer beruflichen Vollzeitschule in Form von Besonderen Bildungsgängen,  Berufsgrundbildungsjahr oder Berufsfachschule erfüllt werden.

Für Jugendliche, die den Hauptschulabschluss nach neunjährigem Schulbesuch nicht erreicht haben, kann auf Antrag die Vollzeitschulpflicht um bis zu zwei Jahren verlängert werden, wenn dadurch der Abschluss erreicht werden kann.

Grundsätzlich dürfen die Jugendlichen während der verlängerten Vollzeitschulpflicht kein Arbeits- oder Dienstverhältnis eingehen.

Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht beginnt nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht mit dem Ausscheiden aus der Vollzeitschule oder mit Eintritt in ein anerkanntes Berufsausbildungsverhältnis.

Nach dem Besuch der zehnten Klasse der Realschule besteht die Pflicht, den Berufschulunterricht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu besuchen.

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