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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes können Studierende unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten.

Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ob eine angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist abhängig davon, ob die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist oder erfolgen wird. Bei der Hochschule RheinMain und der European Business School ist dies das Studentenwerk Frankfurt.

Die Antragsformulare können beim Bundesministerium für Bildung und Forschung kostenlos heruntergeladen werden. Außerdem bietet das Land Hessen einen Online-Antrag zum BAföG und seit 2018 auch eine App.

BAföG Digital für Android und iOS

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) können seit 2018 hessenweit einfach per Smartphone-App beantragt werden. Alle erforderlichen Angaben können so schnell und mit vielen Hilfefunktionen und Hinweisen eingetragen werden, und entweder ausgedruckt und unterschrieben zum Amt mitgebracht oder mit dem neuen Personalausweis ganz ohne Papier eingesandt werden. Mit der BAföG-Digital-App das gewünschte Amt finden und immer in Kontakt bleiben!

Der BAföG Online-Antrag und die BAföG-Digital-App können kostenlos genutzt werden. Weitere Infos gibt es unter unten verlinkter Seite.

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