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Patengräber

Historische oder künstlerisch wertvolle Grabmale befinden sich oft nicht mehr in Familienbesitz – und es gilt, sie dennoch zu erhalten und zu pflegen.

Seit 1991 praktiziert die Landeshauptstadt Wiesbaden mit Erfolg ein Patenschaftsmodell für Grabstätten, die denkmalgeschützt sind und deren Nutzungsrecht abgelaufen ist. Als Pate sorgen Wiesbadsener Bürger für die Sicherung des historischen Grabmals und für die eventuell anfallende Restaurierung. Bei Abschluss eines Patenschaftsvertrages geht das Grabmal und die baulichen Anlagen in das Eigentum des Paten über. Dadurch können Unterhaltungsarbeiten steuerlich angemeldet werden. Der Erwerb eines Patengrabes, das heißt der Erwerb der Rechte an der Nutzung, erfolgt meistens erst wenn ein Sterbefall vorliegt. Es muss also nicht sofort nach Abschluss des Patenschaftsvertrages erworben werden. Liegt ein Sterbefall vor, kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte durch den Paten - meist für die Zeit von 30 Jahren - erworben werden.

Die Gebühr wird hierbei abhängig von der Grabgröße um 25 bis 50 Prozent reduziert. Die komplette Grabanlage - Denkmal, Pflanzung, Einfriedung) - steht im Zusammenhang mit den vormals Bestatteten. Deren oder dessen Name und Daten sollen auch weiterhin am Grabmal zu finden sein. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, eine zusätzliche Beschriftung anzubringen. Eine Verlängerung nach dem Ablauf der 30 Jahre ist möglich.

Bislang wurden Patenschaften für über 120 Grabstätten übernommen, alleine 95 davon befinden sich auf dem Nordfriedhof. Bei Fragen zu Patengräbern stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamtes, Telefon 0611 / 31-2993, oder der Bauaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde und Denkmalpflege, Telefon 0611 / 31-6492, gerne zur Verfügung.

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Patengrab wiesbaden.de / Foto: Rudolf Görgen
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