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Wahl und Aufgaben des Seniorenbeirats

Der Seniorenbeirat wurde im Jahr 1976 ins Leben gerufen. Die ersten Wahlen zu diesem Gremium fanden am 26. Januar 1977 statt.
Für die Wahl zum Seniorenbeirat schlagen die politischen Parteien, Kirchen- und Sozialverbände Kandidatinnen und Kandidaten vor. Es werden 21 Mitglieder für eine vierjährige Amtsperiode von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern über 60 Jahren in freier und geheimer Briefwahl gewählt. In einer konstituierenden Sitzung werden eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender, sowie 3 Stellvertreter, gewählt. In weiteren Sitzungen werden drei Arbeitskreise gebildet: Gesundheit und Soziales, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit, Stadtplanung, Bau und Verkehr. Diese Arbeitskreise wählen aus ihren Reihen, einen Sprecher, der den Arbeitskreis leitet und diesen im Vorstand vertritt.

Auf der Grundlage des Anhörungs-, Rede- und Vorschlagsrechts bei seniorenrelevanten Angelegenheiten, nutzen die Mitglieder die Möglichkeit, die Interessenlage der Seniorinnen und Senioren vor der Stadtverordnetenversammlung, den Ausschüssen und Ortsbeiräten zur Sprache zu bringen. Dezernenten, die dem Magistrat seniorenbezogene Beschlussanträge unterbreiten, sind gehalten, den Seniorenbeirat in diesbezügliche Vorlagen rechtzeitig einzubinden.

Der Seniorenbeirat bietet einmal im Monat Veranstaltungen zu seniorenrelevanten Themen an. Analog zur Themenstellung informieren fachkundige Referenten die Zuhörerschaft über offene Fragen und den aktuellen Stand von Planungen und Vorhaben seitens der Kommune und des Landes. Diskussionsrunden vertiefen die Inhalte der angesprochenen Themen.


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