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Betreutes Wohnen

Das so genannte "betreute Wohnen" erfolgt in der Regel in einer Wohnanlage, die mitunter organisatorisch einem Pflegeheim zugeordnet ist. Der abgeschlossenen Vertrag beinhaltet im Wesentlichen drei Elemente: Mietverhältnis, Grundversorgung (beispielsweise Ansprechpartner im Haus) und Wahlleistungen (beispielsweise häusliche oder pflegerische Hilfen, Mahlzeitenangebote).

Neben den traditionellen Formen des Wohnens stoßen auch alternative Wohnmodelle auf immer größeres Interesse. Hierbei steht der Wunsch im Vordergrund, Einsamkeit im Alter zu vermeiden und mit Gleichgesinnten unter einem Dach zu leben, die sich bei Unpässlichkeiten im Bedarfsfall wechselseitige Unterstützung geben. Im Rahmen alternativer Wohnmodelle spielt auch das generationsübergreifende Wohnen eine interessante Rolle. Dabei werden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch die Landesregierung beziehungsweise örtliche Wohnungsbauunternehmen gemeinschaftliche Wohnformen gefördert.

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