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Wiesbadener Freizeitkarte 2024

Mit der Freizeitkarte gibt es zahlreiche Wiesbadener Freizeit- und Bildungsangebote zum halben Preis. Die Freizeitkarte 2024 kann ab sofort beantragt werden - in schriftlicher Form als auch online.

Die Freizeitkarte soll Freizeitgestaltung, Kultur und Bildung für alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener erschwinglich machen. Dafür bietet die Teilhabekarte eine Eintrittsermäßigung von 50 Prozent. Die Ermäßigung greift beispielsweise in kommunalen Schwimmbädern, im städtischen Ferienprogramm, aber auch im Schloss Freudenberg oder den Volkshochschulen und Volksbildungswerken. Zu den jüngsten Kooperationspartnern gehören der Kletterwald Neroberg, terminierte Angebote der Fasanerie sowie die Filmtheaterbetriebe Manfred Ewert KG (Cineplex).

Die Freizeitkarte erhalten Wiesbadener Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren sowie Empfänger von SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Auch Familien, die ein oder mehrere Tageskinder und/oder Pflegekinder betreuen, erhalten die Freizeitkarte wie auch Einzelpersonen im SGB-XII- oder im AsylblG-Bezug. Je nach Berechtigung kann die Karte kostenfrei, ermäßigt für 25 Euro oder regulär für 50 Euro beantragt werden. Sie ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

Informationen und Anträge finden Sie untenstehend unter "Dokumente", im Amt für Soziale Arbeit, im Rathaus, in den Ortsverwaltungen, in der VHS-Wiesbaden und in der Stadtbibliothek. Die Karte kann aber unter folgendem Link auch online beantragt werden.

Die Freizeitkarte 2024 kann ab sofort beantragt werden. Alle Angebote und Kooperationspartner sind im Flyer unter "Dokumente" zu finden.

Voraussetzungen für den Erwerb

  • Bezugsberechtigte Personen, die Karten kostenfrei erhalten können:
    • Familien mit Pflege- oder Tageskindern
    • Familien, die Kurse der Elternbildung in KinderElternZentren (KiEZ) oder an anderen Standorten besuchen
    • Familien und Einzelpersonen im SGB XII oder im AsylbIG Bezug
  • Bezugsberechtigte Familien mit reduzierter Gebühr in Höhe von 25 Euro:
    • Empfänger mit Kind/ern bis 18 Jahren im SGB II-Bezug
    • Familien, die Wohngeld erhalten
    • Familien, die Kinderzuschlag erhalten
  • Bezugsberechtigte Familien mit einer Gebühr in Höhe von 50 Euro: 
    • Familien mit mindestens drei Kindern bis 18 Jahre
    • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre

Die Wiesbadener Freizeitkarte erhalten nur Personen, die ihren ersten Wohnsitz in Wiesbaden haben.

Beratung & Ausgabe der Freizeitkarte

Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Jugendarbeit
Fachstelle Unternehmenskooperation
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
Eingang B, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.214

Achtung neue Öffnungszeiten ab 2024:
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Kontakt:
Telefonnummer: 0611 / 31-2297
E-Mail-Adresse: freizeitkartewiesbadende

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