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Alleinerziehend in Wiesbaden - Ohne deutschen Pass

In dieser Rubrik finden Sie Informationen, Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, die hilfreich sein können, wenn Sie keinen deutschen Pass besitzen.

Grundsätzliche Hinweise zum Aufenthalts- und Familienrecht

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, dass Sie Ihre aufenthaltsrechtliche Situation, auch in Zusammenhang mit Ihrer Familiensituation, klären. Die wichtigsten Regelungen dazu im Überblick:

  • Sind Sie Bürgerin oder Bürger der EU, dann sind Sie "freizügigkeitsberechtigt" und benötigen keinen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufhalten zu können. Eine Trennung/Scheidung hat keine nachteiligen Folgen für Ihr Aufenthaltsrecht.
  • Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und Eu-Bürgern, die aber selbst keine EU-Staatsbürgerschaft haben, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Dieser wird zunächst befristet anerkannt (Aufenthaltskarte) und nach fünf Jahren geprüft, ob die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel gegeben sind (Daueraufenthaltskarte). Bei einer Scheidung kann das Aufenthaltsrecht unter bestimmten Bedingungen bestehen bleiben: unter anderem wenn Sie selbst die Voraussetzung für eine Freizügigkeit oder für ein Daueraufenthaltsrecht erfüllen und/oder ihre Ehe drei Jahre bestanden hat und davon ein Jahr in Deutschland geführt wurde und/oder Sie sorge- oder umgangsberechtigt für Kinder des Unionsbürgers/der Unionsbürgerin sind.
  • Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit außerhalb der EU (Drittstaatler-in), benötigen Sie ebenfalls einen Aufenthaltstitel. Sie können je nach Zweck Ihres Aufenthaltes zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (unterschiedliche Dauer) und nach fünf Jahren - gegebenenfalls auch nach drei Jahren - unter bestimmten Bedingungen wie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalte und ausreichende Sprachkenntnisse - eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erhalten. Sofern diese nicht befristet ist, haben Scheidung, Trennung oder der Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt keine nachteiligen Auswirkungen.

Trennung und Scheidung

Für alle Bürger-innen der EU gilt: Alle familiengerichtliche Entscheidungen in Ehesachen sowie zum Sorge- und Umgangsrecht haben direkt in allen EU-Staaten Gültigkeit. Umgekehrt sind Gerichtsbeschlüsse aus jedem EU-Staat in Deutschland direkt voll gültig. (Einzelheiten hierzu regelt die sogenannte Brüssel-II-Verordnung.)

Auch ohne deutschen Pass können Sie grundsätzlich am Wohnort in Deutschland eine Scheidung beantragen. Das Familiengericht prüft, welches Recht hierbei (in vielen Fällen das deutsche) zur Anwendung kommt. Für Drittstaatler-innen gilt dies allerdings nicht automatisch im Herkunftsland. 

Das Aufenthaltsrecht, das aufgrund eines Familiennachzuges besteht, kann in den ersten drei Jahren nach Zuzug bei einer Trennung/Scheidung verloren gehen. Liegt besondere Härte vor - zum Beispiel häusliche Gewalt - kann diese jedoch gegebenenfalls erhalten bleiben. Ebenso kann diese evtl. bestehen bleiben, wenn Sie Mutter/Vater eines Kindes mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind.

Öffentliche Leistungen

Auch ohne deutschen Pass haben Sie grundsätzlich Anspruch auf soziale Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld I haben keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihr Aufenthaltsrecht. Bei längerfristigem Bezug von Grundsicherungsleistungen kann es dagegen jedoch gegebenenfalls (befristetes Aufenthaltsrecht oder unter fünf Jahren in Deutschland) zum Verlust der Freizügigkeit oder Einschränkungen kommen. Asylsuchende (oder Geduldete) erhalten eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sind daher von weitergehenden Leistungen wie vom Kindergeld ausgeschlossen.

Lassen Sie sich bei allen diesen Fragen in jedem Fall beraten!

Beratung und Hilfe

In der Integrationsabteilung des Amtes für Zuwanderung und Integration kann man Ihnen helfen. Kontakt per E-Mail an integrationwiesbadende.

Migrationsberatung

Beratungsmöglichkeiten finden Sie bei verschiedenen Trägern in Wiesbaden - für Erwachsene bei Caritas, Bund der Vertriebenen, Diakonisches Werk sowie für von Zwölf- bis 27-Jährige beim IB. Genaue Informationen zu allen Angeboten finden Sie bei der Migrationsberatungsstelle der Stadt Wiesbaden.

Das Wif-Zentrum bietet Beratung, Begegnungsmöglichkeiten und vielfältige Angebote durch mehrsprachige Fachkräfte für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund an. 

Rechtsberatung

Zur Klärung Ihrer rechtlichen Fragen und Anliegen können Sie sich für eine rechtsanwaltliche Unterstützung wenden an den Wiesbadener Anwalts- und Notarverein e.V. gegebenenfalls können Sie Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. In schwierigen ausländerrechtlichen Situationen beraten kostenlos
Pro Asyl e.V. - proasylproasylde - und der Hessische Flüchtlingsrat.

Gesundheit

Krankenversicherung und Humanitäre Sprechstunde

Wenn Sie keine Krankenversicherung oder ausreichenden Zugang zum Gesundheitssystem haben, bietet Ihnen die Humanitäre Sprechstunde ambulante allgemein- und zahnmedizinische Hilfe sowie die Begleitung von Schwangeren.

Ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz?

Die Krankenversicherungsclearingstelle (KVC) bietet Ihnen kostenfrei und vertraulich eine Klärung und Vermittlung einer Krankenversicherung/Regelversorgung, wenn Sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Kontakt per E-Mail  KVC.wiesbadendwwide 

Beratung zu Deutschförderangeboten

Die Wiesbadener Servicestelle Deutsch bietet Ihnen als Erstanlaufstelle zu Deutschförderangeboten für Zugewanderte eine kostenfreie und trägerneutrale Beratung.

Sprach- und Integrations- sowie Alphabetisierungskurse

Die Migrationsberatungsdienste informieren und helfen Ihnen bei der Vermittlung von Sprach- und Integrations- sowie Alphabetisierungskursen.

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Wenn Sie als Zugewanderte eine Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen beruflichen oder akademischen Abschlüsse anstreben, können Sie eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen.

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