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Alleinerziehend in Wiesbaden - Rund um Schwangerschaft und Mutterschutz

Wenn Sie ein Kind erwarten, stehen Ihnen in besonderem Maße Beratung, Unterstützung und auch Schutz zum Beispiel als Arbeitnehmerin zu. In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu Beratung, Begleitung und Unterstützungsmöglichkeiten während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Zeit mit Kind. Auch Hinweise zum Gesundheitsschutz (Mutterschutz) und materiellen Hilfen können Sie dieser Seite entnehmen.

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Mit allen Fragen, Krisen und Konflikten rund um Schwangerschaft, Geburt, Partnerschaft oder Gesundheit wie auch zur Familienplanung können Sie sich an Wiesbadener Schwangerenberatungsstellen wenden. Die Beratungsstellen pro familia, Diakonisches Werk und donum vitae beraten auch zu Fragen eines Schwangerschaftsabbruchs. Der nach gesetzlichen Vorgaben notwendige Beratungsschein wird dort ausgestellt. Eine frühzeitige Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt ist  besonders wichtig, denn ein Abbruch muss bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Alle Beratungen sind kostenfrei und vertraulich!

Beratung in Informationen finden Sie bei folgenden Einrichtungen:

Geburtsvorbereitung (Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkasse)

Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft in der (gesetzlichen) Krankenversicherung versichert oder mitversichert sind, haben Sie Anspruch auf alle notwendigen ärztlichen Leistungen wie wie Vorsorgeuntersuchungen, die stationäre Entbindung oder notwendige Heilmittel sowie auch die  Hilfe und Betreuung einer Hebamme. Frauen ohne Krankenversicherung können diese Leistungen über die "Humanitäre Sprechstunde" (siehe unten) in Anspruch nehmen. Sehr hilfreich und wichtig sind auch Kurse zur Geburtsvorbereitung, die für Frauen und Paare von verschiedenen Einrichtungen angeboten werden. Angebote an Kursen zur Geburtsvorbereitung finden Sie in Geburtskliniken Paulinen Klinik, Dr. Horst-Schmidt-Kliniken und St. Josefs-Hospital  (siehe auch Infos zur Geburt).

Hebammenhilfe

Vor, während und nach einer Geburt - in der Regel bis zehn Tage nach der Entbindung - können Sie die Unterstützung einer Hebamme für eine Begleitung der werdenden Mutter in allen Fragen zur Entbindung, Vorsorgeuntersuchungen, Stillen in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob ein Kind im Krankenhaus oder zu Hause zur Welt kommt. Die Kosten übernimmt die jeweilige Krankenkasse. Da es in den letzten Jahren in Wiesbaden zunehmend schwieriger geworden ist, eine Hebamme für diese Leistungen zu finden, sind hierfür inzwischen hilfreiche Portale, Service- und Beratungsstellen eingerichtet worden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Geburt

Kliniken und Ansprechpartner-innen für die anstehende Entbindung sowie Hebammen finden Sie hier.

Humanitäre Sprechstunde

Die humanitäre Sprechstunde bietet Schwangeren ohne Krankenversicherung, auf Wunsch auch anonym, kostenlose Beratung, alle notwendigen Untersuchungen und Betreuung durch Hebammen und Fachärztinnen vor und nach der Geburt. 
Sie erhalten zudem Unterstützung bei den Anträgen zur Krankenversicherung und können in einer der Wiesbadener Kliniken kostenfrei entbinden. Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an die Beratungsstelle "Pro Familia Wiesbaden" per E-Mail wiesbadenprofamiliade.

Mutterschutz

Als schwangere Arbeitnehmerin genießen Sie einen besonderen Gesundheitsschutz. Das Mutterschutzgesetz regelt dazu Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer-innen und Arbeitgeber-innen während einer Schwangerschaft (sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach dem errechneten Geburtstermin). Wichtige arbeitsrechtliche Bereiche sind zum Beispiel der Kündigungsschutz, Arbeitsschutzbestimmungen, die Zahlung von Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist und Vorsorgeleistungen. Dieses Gesetz gilt für alle Arten der Beschäftigung (haupt- oder nebenberuflich, in Vollzeit, Teilzeit, geringfügig, zur Probe, als Aushilfe oder in Heimarbeit). Für Beamtinnen gibt es ähnliche Schutzvorschriften. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Mutterschaftsgeld

Als Schwangere haben Sie unabhängig von der Staatszugehörigkeit einen Anspruch auf das sogenannte "Mutterschaftsgeld", das steuer- und sozialabgabenfrei sowie in der Regel beitragsfrei für die gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung geleistet wird. Dieses zahlt für Arbeitnehmerinnen die gesetzlichen Krankenkasse und die Differenz zum Nettoeinkommen der/die Arbeitgeber-in. Für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige (Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes), privat krankenversicherte Selbstständige (individuelle Regelungen der Kassen), Familienversicherte (einmalige Zahlung) und Privatversicherte (Arbeitgeberzuschuss)
sowie Beamtinnen gibt es jeweils unterschiedliche Regelungen bezüglich dieses Anspruches. Für gesetzlich versicherte arbeitslose Frauen (Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld) wird das Mutterschaftsgeld über die Krankenkasse gezahlt. Arbeitslose Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, erhalten aber das Arbeitslosengeld II weiter.

Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung erhalten Sie bei den genannten Beratungsstellen (Pro familia Wiesbaden, Diakonisches Werk Wiesbaden, Donum Vitae und Sozialdienst katholischer Frauen e.V.).

Beistandschaft und materielle Hilfen

In manchen Fällen, wie zum Beispiel einer ungeklärten Vaterschaft, können Sie die Unterstützung des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft einfordern. Der zuständige Sozialdienst vertritt das Kind zusammen mit dem antragsberechtigten Elternteil bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Zuständig in Wiesbaden ist das Amt für Soziale Arbeit / Sozialdienst.

Materielle Hilfen für Schwangere

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" unterstützt schwangere Frauen mit geringem Einkommen mit einer einmaligen Leistung - zum Beispiel für Schwangerschaftsbekleidung, Babykleidung oder Einrichtung für das Kind. Für eine Beratung und Antragstellung für diese Hilfen wenden Sie sich an genannten Beratungsstellen. Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII)  haben ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen „schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf“ sowie  auf eine einmalige Beihilfe für die notwendige Erstausstattung (Babykleidung, Bett, etc.). Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über Ihre zuständigen Ansprechpartner*innen beim Amt für Soziale Arbeit/Sozialleistungs- und Jobcenter (Bezieherinnen von ALG II)oder dem Amt für Soziale Arbeit (Sozialhilfe).

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