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Stadtpolizei

Die Verhinderung des Alkoholmissbrauchs durch Kinder und Jugendliche, sowie die Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen, sind ein Aufgabenschwerpunkt des Ordnungsamtes, dem große Bedeutung beigemessen wird. Daher wird regelmäßig und nachhaltig eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen durchgeführt.

Hierzu gehören Jugendschutzkontrollen, die bei Festen und Großveranstaltungen, aber auch anlassunabhängig, erfolgen. Hierbei werden Beratungsgespräche mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern geführt. Das Ordnungsamt wendet sich aber auch an die Gewerbetreibenden, die Alkohol in Verkaufsstellen (Einkaufsmärkte, Kioske, Tankstellen etc.), als Gaststättenbetreiber oder als Veranstalter von Festen, verkaufen. Darüber hinaus wird in Testkaufaktionen darauf hingewirkt, dass die Regelungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Ferner nimmt das Veranstaltungsbüro bei der Genehmigung von Veranstaltungen darauf Einfluss, ob und in welcher Form alkoholische Getränke zu welchen Preisen angeboten werden.