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Gemeinsame BEP-Projekte

Die "Wiesbadener Vereinbarung" zum Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist ein Instrument, das Kindern und deren Eltern den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule und Nachmittagsbetreuung erleichtern soll.

Eines der Ziele ist das gemeinsame Lernen und Arbeiten innerhalb der lokalen Netzwerke. Seit vielen Jahren können über die Fachstelle Übergang Kita – Grundschule gemeinsame Projekte sowie gemeinsame Fortbildungen finanziell gefördert werden. Dabei können die lokalen Netzwerke aus Kindertagesstätte/n, Schule und Nachmittagsbetreuung eigene Ideen entwickeln, was für ihren Standort passend ist.

Um den Bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, haben wir 2022 das Antragsverfahren vereinfacht. Gleichzeitig haben Sie als Netzwerk die Möglichkeit ihre gemeinsamen Projekte ohne große Vorgaben zu planen. Die Checkliste zur Planung gemeinsamer pädagogischer Projekte dient Ihrer internen Planung im Netzwerk.

Was ist förderungsfähig?

  • Gemeinsame pädagogische Projekte: Arbeitsmittel, Honorarkräfte, Eintritte, Busfahrten
  • Gemeinsame Lernwerkstätten: Material, Honorarkräfte
  • Gemeinsame Fortbildungen: für Vertreterinnen und Vertreter des Netzwerkes oder Kita-Teams/ Schulveranstaltungen mit jeweils zwei bis drei Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem andern Bereich
  • Sonstiges, nach Absprache

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Austausches mit der Fachstelle Übergang Kita – Grundschule vor Antragstellung, ob ein Projekt förderungswürdig ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die gemeinsamen Projekte und Fortbildungen müssen den Zielen der "Wiesbadener Vereinbarung" entsprechen
  • Kindertagesstätten, Schule und Nachmittagsbetreuung sind gemeinsam verantwortlich für die Planung, Durchführung und Reflexion von Projekten und anderen Maßnahmen. Beispiel: Ein Schulfest, an dem auch die Kita teilnehmen darf, ist nicht förderungsfähig.

Beantragung:

  • Die Schule stellt den Antrag für ihr Netzwerk. 
    Die Schule unterschreibt im Auftrag des Netzwerkes und erklärt sich einverstanden, dass Antrag und Auswertung mit Verwendungsnachweis sowie alle Bescheide seitens der Fachstelle Übergang Kita – Grundschule (zum Beispiel Zuschussbescheid oder Ablehnungsbescheid) per Mail an alle Netzwerkpartner in Kopie (cc) gesendet werden. Anderenfalls müssen alle Netzwerkpartner den Antrag unterschreiben.
  • Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Formulare – siehe unten.
  • Netzwerke können mehrere Anträge pro Kindergarten-/ Schuljahr stellen:
    • Beispiel 1: Anträge für ein Projekt mit den Kindern und eine Fortbildung des Netzwerkes.
    • Beispiel 2: die Klasse 1a mit der einen Bezugs-Kita und die Klasse 1b mit der anderen Bezugs-Kita, und so weiter
  • Stichtag der Antragstellung: 15. Dezember des laufenden Schuljahres. 
    Die Auszahlung erfolgt im Januar des laufenden Schuljahres.
    Die bis zum Stichtag eingegangen Projektanträge werden geprüft und die Gelder den Projekten entsprechend zugewiesen. Sollten noch Gelder zur Verfügung stehen, können ggf. auch Projektanträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, bezuschusst werden.
  • Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an: 
    Fachstelle.Uebergangwiesbadende  
    Alternativ per Post an: 
    Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Kindertagesstätten, 510222 Fachstelle Übergang Kita- Grundschule, Bahnhofstraße 52, 65185 Wiesbaden

Nach dem Projekt/ der Fortbildung:

  • Bitte senden Sie uns bis spätestens Ende des Schuljahres folgende Unterlagen an oben genannte E-Mail oder Adresse zu:
    • die Auswertung des Projektes / der Fortbildung
    • den "Einfachen Verwendungsnachweis" (Seite 1-3) digital ausgefüllt
    • Kopien der Belege
  • Lassen Sie uns Broschüren oder andere Formen der Dokumentationen zukommen.
  • Nach der Prüfung Ihrer eingegangenen Unterlagen werden wir gegenenfalls den im Verwendungsnachweis ausgewiesenen Bestand zurückfordern. Bitte überweisen Sie keine Gelder ohne Zahlungsaufforderung beziehunsgweise Überweisungsträger, da diese sonst nicht zugeordnet werden können.
  • Sobald das Geld auf unserem Konto eingegangen ist, können Sie einen neuen Antrag für das folgende Schuljahr stellen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Übergang Kita – Grundschule.

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