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FAQ - Bildung, Schule und Deutscherwerb

Wo finden Sprachkurse statt?

Informationen zu ehrenamtlich angebotenen Sprach- und Konversationskursen sowie zu Integrationskursen und ihren Trägern sind unter dem folgenden Link abrufbar.

Wer darf / kann an welchen Sprachkursen teilnehmen?

Kostenfreie Sprachkurse werden meist ehrenamtlich angeboten. Die Teilnahme dort ist freiwillig und der Besuch nicht an eine konkrete Bleibeperspektive oder einen bestimmten Aufenthaltsstatus gebunden. Damit steht diese Möglichkeit praktisch allen Interessierten offen.

Kurse, die mit einer Prüfung und einem zertifizierten Abschluss enden, sind in der Regel nicht kostenfrei. Die Kosten werden jedoch bei Berechtigung übernommen. Diese Kurse sowie der Zugang zu Integrationskursen können zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Auch innerhalb verschiedener (Qualifizierungs-) Maßnahmen kann eine Sprachförderung eingebettet sein. Auskünfte erteilen beispielsweise die Mitarbeitenden des Maßnahmenmanagements Geflüchtete, des Sozialdienstes Asyl und des kommunalen Jobcenters.

Eine Übersicht für Angebote in Wiesbaden und die jeweiligen Zugangsbedingungen gibt es unter dem nachstehenden Link.

Informationen zu Integrationskursen sind unter dem nachfolgenden Link verfügbar:
Grundlegende Informationen zum Thema Integrationskurse sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.

Gilt die Schulpflicht auch für geflüchtete Kinder?

Ja. Mit Zuweisung in die aufnehmende Gebietskörperschaft gilt die Schulpflicht auch für geflüchtete Kinder.

Haben die Kinder von Geflüchteten ein Recht auf einen Platz in der Kita?

Ja. Die Kita ist ein wichtiger Ort gemeinsamen (sozialen) Lernens. Daher sind gerade die frühkindliche Bildung und der Spracherwerb dort ein wichtiger Faktor für einen späteren Schulerfolg. Flankiert von Angeboten der Elternbildung werden die Erziehungsberechtigten im Rahmen des Integrationsmanagements des Sozialdienstes Asyl begleitet und hinsichtlich der Bedeutung der dort möglichen Förderung beraten.

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