Informationen zur Berufsbetreuung
Berufsbetreuer und Berufsbetreuerin ist kein klassischer Ausbildungsberuf. Der Gesetzgeber hat bislang nur wenige Anforderungskriterien an Berufsbetreuerund Berufsbetreuerinnen festgelegt. Dies wird sich mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändern. Mit einer Umsetzung wird Anfang 2023 gerechnet.
Bis dahin ist es weiterhin so, dass jede Betreuungsbehörde ihr eigenes Konzept zur Eignungsfeststellung umsetzt. Wir orientieren uns hierbei an Kriterien und Empfehlungen, die sich in der Praxis im Zusammenspiel von Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde und Fachverbänden herausgebildet haben. Von Bedeutung ist hierbei insbesondere, dass sich die Interessenten und Interessentinnen die rechtlichen und psychiatrisch/psychologischen Grundlagen, die für eine professionelle Betreuungsführung erforderlich sind, aneignen und entsprechende Fortbildungskurse / Schulungen nachweisen.
Einen Überblick zum Anforderungsprofil und Eignungsverfahren haben wir Ihnen im Dokument "Anforderungsprofil für die Tätigkeit als Berufsbetreuer und Berufsbetreuerin" zusammengestellt. Wenn das für Sie passt und Sie Interessse an der Tätigkeit in Wiebaden haben, nutzen Sie doch bitte die Vorlage "Interessensbekundung".
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen unser Service-Telefon unter: 0611 - 31 4038
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