Ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung
Grundsätzlich hat die ehrenamtliche Betreuung innerhalb des Betreuungsgesetzes Vorrang. Die ehrenamtlichen Betreuungen werden zu einem überwiegenden Teil von Angehörigen ausgeführt. Darüber hinaus verfügt die Betreuungsbehörde über eine Anzahl von geschulten Ehrenamtlichen Betreuern, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu den Betreuten stehen, und dennoch diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen.
Einführungs- und Fortbildungsangebot
Allen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern steht ein Einführungs- und Fortbildungsangebot des Arbeitskreises Ehrenamtliche Betreuungen kostenfrei zur Verfügung. Die aktuellen Termine finden Sie auf der Seite des Betreuungsvereins des Diakonischen Werks. Der Link steht am Ende der Seite zur Verfügung.
Ansprechpartner für die einzelnen Schulungsmodule oder auch Ihre Anmeldung ist Herr Horn vom Betreuungsverein. Zu erreichen unter 0611 / 3609164 oder dirk.horndwwide