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Rechtliche Vorsorge

Die Unterschiede zwischen den Schriftstücken Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung werden im Folgenden vorgestellt.

Bei der Rechtlichen Vorsorge wird grundsätzlich zwischen der Vollmacht, einer Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung unterschieden. Mit jedem dieser Schriftstücke kann man auch im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit selbstbestimmt Vorsorge treffen.

Broschüre zur Rechtlichen Vorsorge

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Betreuungsrechtsreform 2023 befindet sich unsere Broschüre derzeit in Überarbeitung. Bitte den markierten Text  enfernen und stattdessen: Sie steht voraussichtlich wieder ab Ende Oktober zur Verfügung. Bis dahin können Sie sich über die Seiten des Bundesjustizministeriums informieren. Dort finden Sie auch Formulare zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.


Grundsätzliche Unterscheidung zwischen drei Schriftstücken

Die Betreuungsbehörde hilft bei Fragestellungen zu allen Formen der Rechtlichen Vorsorge. Sie finden die Kontaktdaten am Ende der Seite.

Vollmacht

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Eine umfassende Vollmacht ist das durchgreifenste Mittel um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden.

Was kann ich mit einer Vollmacht regeln?

Im Prinzip sämtliche Alltagsangelegenheiten. Der Vollmachtgeber kann genau festlegen, für welche Bereiche stellvertretend entschieden werden soll. Damit der Vollmachtnehmer tatsächlich handlungsfähig ist, sollte eine Vollmacht umfassend sein.

Wann tritt eine Vollmacht in Kraft?

Damit der Vollmachtnehmer im Bedarfsfall umgehend handeln kann, sollte die Vollmacht ihre Gültigkeit erlangen, sobald sie im Original vorgelegt wird. Daher sollte sie nicht an Bedingungen geknüpft sein.

Können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden?

Ja. Um Schwierigkeiten im praktischen Gebrauch zu vermeiden, sollten die Vollmachtnehmen im Außenverhältnis alleine vertretungsberechtigt sein. In einem solchen Fall sollte gewährleistet sein, dass die Vollmachtnehmer sich in ihren Handlungen einig sind.

Muss eine Vollmacht beglaubigt werden?

Es empfiehlt sich, die Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen, da dies für die Regelung bestimmter Angelegenheiten erforderlich ist. Eine solche Beglaubigung erhält man beispielsweise bei einem Ortsgericht. Sollen vom Bevollmächtigten grundbuchrelevante Geschäfte getätigt werden, ist eine notarielle Beurkundung unerlässlich. Da eine Vollmacht nur dann ihren Sinn erfüllt, wenn deren Rechtmäßigkeit später nicht angezweifelt wird, sollte sich der Vollmachtnehmer vom Haus- oder Facharzt seine Geschäftsfähigkeit bestätigen lassen.

Wo hinterlege ich eine Vollmacht?

Soll sie sofort wirksam sein, kann sie dem Vollmachtnehmer direkt ausgehändigt werden. In den anderen Fällen kann sie an einem Ort aufbewahrt werden, den der künftige Vollmachtnehmer kennt, oder bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Es besteht desweitern die Möglichkeit, die Existenz einer Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren zu lassen (kostenpflichtig).

Gibt es Hilfe bei der Erstellung einer Vollmacht?

Die Betreuungsbehörde hilft gerne bei der Erstellung einer Vollmacht weiter. Im Einzelfall können nach einer Terminabsprache auch Tipps in einem persönlichen Gespräch geben. Die Betreuungsbehörde ist erreichbar ist unter dem untenstehenden Link erreichbar. Eine Rechtsberatung kann über Notare und Rechtsanwälte erfolgen.

Betreuung

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Bei der Betreuungsverfügung geht es – anders als bei der Vollmacht – nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden. Sie dient vielmehr dazu, dem Gericht einen gewünschten rechtlichen Betreuer zu benennen. Dies könnte dann relevant werden, wenn sich nach der Vollmachtserteilung Gesetze ändern oder aber weil der Bevollmächtigte aus irgendeinem Grund ausfällt und daher ein betreuungsgerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

Patienten

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.

Muss die Patientenverfügung beglaubigt werden?

Nein.

Muss eine Patientenverfügung immer anerkannt werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Festlegungen für bestimmte ärztliche Behandlungen verbindlich sind, wenn der verfügte Patientenwille und die zu regelnde Lebens- und Behandlungssituation eindeutig festgestellt werden. Aufgabe eines Bevollmächtigten / Betreuers ist es, dem geäußerten Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Es gibt kein Verfallsdatum. Der Betroffene sollte alle ein bis zwei Jahre für sich überprüfen, ob seine Wünsche nach der aktuellen Situation entsprechen und dies mit seiner Unterschrift bestätigen.

Wo gibt es Rat und Hilfe?

Die Betreuungsbehörde hilft bei aufkommenden Fragen gerne weiter (siehe Link am Ende dieser Seite). Umfangreiche Informationen zu diesem Thema können der Broschüre "Rechtliche Vorsorge" entnehmen.

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