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Grundsicherung für Arbeitsuchende und Beschäftigungsförderung

Die Sozialplanung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasst sich mit den Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Leistung zur Existenzsicherung von Haushalten – und umfasst somit auch Leistungen für die Familienmitglieder von Arbeitsuchenden.

Die Grundsicherung für Arbeit­suchende gemäß SGB II (umgangssprachlich "Hartz VI"-Leistungen) ist eine Leistung zur Existenz­sicherung von erwerbs­fähigen Leistungs­berechtigten und deren Mitgliedern innerhalb der Bedarfs­gemeinschaft. Somit umfasst diese Existenz­sicherungs­leistung auch Kinder und nicht erwerbs­fähige Leistungs­berechtigte, obgleich der Name "Grund­sicherung für Arbeit­suchende" etwas anderes impliziert. Das SGB II hat zwei grund­legende Funktionen: einerseits wird die Beendigung beziehungsweise Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch die Integration in Arbeit, angestrebt und andererseits soll die Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Teilhabe gesichert sein.

Das Amt für Soziale Arbeit stellt Veröffentlichungen zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende und Beschäftigungsförderung zur Verfügung. Diese werden nachstehend als Download angeboten.

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