Pressemeldungen und Verordnungen
Hier finden Sie Corona-Pressemeldungen der Stadt sowie aktuell geltende städtische Allgemeinverfügungen und Verordnungen des Landes als PDF-Dokumente.
Städtische Allgemeinverfügungen ergänzen Landesverordnungen. In der folgenden Übersicht finden Sie auf einen Blick die aktuellen städtischen Corona-Regeln, die zusätzlich zu den hessenweiten Regeln gelten. Details finden Sie in den verlinkten PDF-Dokumenten.
Stand 19. Juli 2022
Corona-Regeln - Verordnung zum Basisschutz - in Hessen vorerst bis 19. Juli
Quarantäne
- Quarantäne nur noch fünf Tage, eine anschießende Freitestung ist - außer für Klinik- und Pflegepersonal - nicht mehr nötig.
- Kontaktpersonen (auch ungeimpft) müssen nicht mehr in Quarantäne.
Maskenpflicht
- In Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
- In Alten- und Pflegeheimen,
- Bei Pflege- und Rettungsdiensten,
- In Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
- In Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Testpflichten
- Für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
- Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
- Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen gegebenenfalls anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.
- In Schulen entfällt die Testpflicht zum 2. Mai
- Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Aktuelle Verordnung
Die neuste Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus -Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV - ist nun vom 22. Juni bis 19. Juli 2022 gültig.