Pressemeldungen und Verordnungen
Hier finden Sie Corona-Pressemeldungen der Stadt sowie aktuell geltende städtische Allgemeinverfügungen und Verordnungen des Landes als PDF-Dokumente.
Städtische Allgemeinverfügungen ergänzen Landesverordnungen. In der folgenden Übersicht finden Sie auf einen Blick die aktuellen städtischen Corona-Regeln, die zusätzlich zu den hessenweiten Regeln gelten. Details finden Sie in den verlinkten PDF-Dokumenten.
Die zum 28. Februar auslaufenden Allgemeinverfügungen "Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken", "Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen", "Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen" sowie zum Verbot von Alkoholverkauf sowie –konsum auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten in der Landeshauptstadt Wiesbaden gelten nach der Verlängerung nun bis Sonntag, 28. März 2021.
Stand 1. März 2021
- Personen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, dürfen maximal zwei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde pro Tag Besuch bekommen. Es darf maximal eine Personen zu Besuch kommen.
- Die Krankenhäuser in Wiesbaden dürfen derzeit nicht betreten werden. Ausnahmen werden für Geburten und Sterbefälle, für die Übermittlung einer schwerwiegenden Diagnostik sowie für spezielle Berufe - zum Beispiel Seelsorger, Notare - gemacht.
- In der Fußgängerzone in der Innenstadt, auf dem Bahnhofsvorplatz und rund um das Berufsschulzentrum besteht eine Maskenpflicht.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig - nun vorerst bis zum 28. März 2021 - untersagt: auf dem Gebiet des "Historischen Fünfecks" (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße); im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue); auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle "Hauptbahnhof" am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A); in der Reisingeranlage und Herbertanlage; auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm); auf der Fläche des Bowling Green (umschlossen von der Wilhelmstraße, des Friedrich-vonThiersch-Wegs, des Kurhausplatzes und der Christian-Zais-Straße); auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes; auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße); in den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz); in der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein); auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße.
Corona - Maskenpflicht in der Innenstadt - Lageplan I bis III
Allgemeinverfügungen der Stadt Wiesbaden
- Allgemeinverfügung zur Untersagung des Betretens von Krankenhäusern und bestimmten weiteren medizinischen Einrichtungen zu Besuchszwecken - vom 1. bis 28. März 2021 (PDF / 4,25 MB)
- Allgemeinverfügung zur Anordnung von Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften - vom 1. bis 28. März 2021 (PDF / 335,09 KB)
- Allgemeinverfügung zur Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes der Allgemeinverfügung zur Bestimmung stark frequentierter Verkehrswege, Plätze und Flächen unter freiem Himmel im Sinne von § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 CoKoBeV, auf denen zeitweise eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase gilt - vom 1. bis 28. März 2021 (PDF / 3,33 MB)
- Allgemeinverfügung - Alkoholverbot publikumsträchtiger öffentlicher Plätze und Einrichtungen - 1. bis 28. März 2021 (PDF / 2,84 MB)
- Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in den Ganztags- und Betreuungsangeboten - vom 1. bis 28. März 2021 (PDF / 333,54 KB)
Verordnungen des Landes Hessen
- 1. Verordnung - Lesefassung - Quarantäneverordnung - 14. Februar bis 7. März 2021 (PDF / 237,22 KB)
- 2. Verordnung - Lesefassung - Corona-Einrichtungsschutzverordnung - 14. Februar bis 7. März 2021 (PDF / 553,04 KB)
- Konsolidierte Lesefassung - Beschränkung von sozialen Kontakten - 1. bis 7. März 2021 (PDF / 343,03 KB)