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Informationen zur Organspende

Seit dem 1. November 2012 gilt das Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig aufgefordert, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Organ­trans­plan­tationen gehören seit etwa zwei Jahr­zehn­ten zum thera­peu­ti­schen Standard bei schweren Erkrankungen, die mit einem endgültigen Organversagen verbunden sind. Jahr für Jahr sterben jedoch viele Patienten, die möglicherweise hätten gerettet werden können, wenn rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung gestanden hätte. In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf ein solches Organ.

Seit dem 1. November 2012 gilt das Gesetz zur Einführung der Ent­schei­dungs­lösung. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig aufgefordert, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende aus­einan­der­zu­setzen und eine Ent­schei­dung zur Bereit­schaft der eigenen Organ­spende zu treffen. Wie wichtig dies ist, zeigen die aktuellen Zahlen: 98 Prozent der Bundesbürger möchten im Falle einer eigenen Erkran­kung durchaus gerne von einer Organ­trans­plan­tation profitieren, doch nur etwa 16 Prozent sind bereit zu spenden und tragen einen Spender­ausweis bei sich.

Wer sich selbst für oder gegen eine Organspende entscheidet, erspart seinen Angehörigen im eigenen Ernstfall die Not einer Ent­schei­dung. Der Organ­spender­ausweis soll dies schriftlich dokumentieren und sollte immer mit den persönlichen Ausweis­papieren mitgeführt werden, da in einer Unfall­situation hier als erstes nach­geschaut wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauens­person hinterlegen. Der Organ­spender­ausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Wer seine Meinung ändert und nicht mehr Spender sein will, braucht nur den Ausweis zu vernichten.

Umfassende Informationen bietet die Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auf ihrer Internetseite informiert sie über die neue Gesetzeslage, über alle Aspekte der Organ­entnahme, -vermittlung und -transplantation sowie über die rechtlichen Rahmen­bedingungen. Zudem steht Interessierten ein kostenfreies Info­telefon montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der Ruf­nummer 0800 / 9040400 zur Verfügung.

Die aktuellen Diskussionen um die Vergabe von Spender­organen und die bedauerlichen Entdeckungen ändern nichts daran, dass alle erst einmal selbst eine Entscheidung treffen müssen, denn die Organ­spende rettet Leben, vielleicht auch einmal das eigene.

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