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Baulücken im Ortsbezirk Bierstadt

Es ist Folgendes zu beachten:

  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
  • Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als "privat" bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als "Stadt" aufgeführt.
  • Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
  • Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.

Die letzte Überprüfung der Baulücken im Ortsbezirk Bierstadt erfolgte im Jahr 2020.

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