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Regionalplan

Der Regionalplan bildet die Grundlage für die Bauleitplanung und ist außerdem wichtig bei der Festlegung von Standorten für raumbedeutsame Planungen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden liegt innerhalb der Region Südhessen, für die der Regionalplan überörtliche Raumnutzungsentscheidungen formuliert. Er enthält Darstellungen im Bereich der Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur, zum Beispiel die zentralen Orte mit zugeordneten Schwerpunktfunktionen, Grünzäsuren oder Regionale Grünzüge. Daneben legt er insbesondere auch Standorte von großen Abfallentsorgungsanlagen oder überörtlich bedeutsamer Verkehrsinfrastruktur fest.

Die Aussagen des Regionalplanes besitzen unterschiedliche Bindungswirkungen gegenüber der Gemeinde: Ziele der Regionalplanung unterliegen nicht der Abwägung der Gemeinde, sie sind Vorgaben, die in die Bauleitpläne zu übernehmen sind. Grundsätze der Regionalplanung hingegen sind Gegenstand des Abwägungsvorgangs innerhalb der Bauleitplanung

Der Regionalplan ist ein wirkungsvolles Planungsinstrument, um die Entwicklung der Region nachhaltig zu beeinflussen. Er bildet die angestrebte Raumnutzung in den Grundzügen ab und stellt außerdem eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Festlegung von raumbedeutsamen Planungen dar. Die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes wird vom zuständigen Regierungspräsidium daher nur genehmigt, wenn die beabsichtigte Planung mit den im Regionalplan dargestellten Zielen übereinstimmt.

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