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Wappen

Medenbach hat bis zum Jahre 1954 kein Ortswappen besessen, so dass die Gemeinde den Antrag auf Neuschöpfung eines solchen Wappens stellte. Dem Antrag wurde im Jahre 1955 durch den Hessischen Minister des Innern zugestimmt. Für die Neuschöpfung dieses bestand eine geschichtliche Anknüpfungsmöglichkeit in Gestalt des Gerichtssiegels der Gemeinde Medenbach aus dem Jahre 1700, das zwischen zwei Rosensträuchern, einer weiblichen Figur mit einem Pfeilattribut zeigte. Wenn auch die weibliche Figur selbst aus heraldischen Gründen nicht mehr in ein modernes Ortswappen übernommen werden konnte, war es doch umso leichter möglich, die beiden Attribute für das Wappen zu verwenden. Sie stellten nämlich eine so heraldisch ansprechende Kombination dar, dass mit ihrer Hilfe ein Wappen von besonderer Prägnanz und Charakteristik geschaffen werden konnte.

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