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Energieausweis für Gebäude

Verkäufer oder Vermieter müssen seit dem 1. Mai 2014 bereits bei der Besichtigung einer Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Dieser Ausweis muss bei Vertragsabschluss an den Käufer oder Mieter übergeben werden. Schon bei der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten energetischen Kennzahlen aus dem Energieausweis genannt werden. Ist der Energieausweis neu, muss die Effizienzklasse (A+ bis H) angegeben sein.

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