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Bodenlärm auf dem US Army Airfield

Die Stadt Wiesbaden hat eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen durch den Bodenlärm auf dem "US Army Airfield Wiesbaden" in Wiesbaden-Erbenheim und Nordenstadt in Auftrag gegeben.

Durch zahlreiche Bürger aus mehreren Stadtteilen wurde und wird auf den intensiven Bodenlärm, der vom "US Army Airfield "Wiesbaden" ausgehen soll, hingewiesen. Neben Triebwerktests sollen auch die Turbinengeräusche nach der Landung der Flugzeuge sehr störend sein. Die "ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH" wurde von der Stadt Wiesbaden beauftragt, eine im Untersuchung zum Bodenlärm vom "US Army Airfield "Wiesbaden" durchzuführen. Die Ergebnisse der Untersuchung sowie Lärmkartenr der drei Messgebiete stehen am Ende der Seite zum Download bereit.

In einem ersten Schritt sollten die Geräuschimmissionen durch den Bodenlärm vom Airfield über eine orientierende Immissionsmessung exemplarisch in Nordenstadt ermittelt werden, und es galt zu klären, ob eine Lärmschutzmaßnahme an der Autobahn A66 bei Nordenstadt neben der Minderung des KFZ-Lärms auch zu einer Minderung des Bodenlärms führen könnte. Dazu wurde ein auf die schalltechnischen Belange ausgerichtetes, dreidimensionales Lärmberechnungsmodell erstellt und der Autobahnlärm auf der Grundlage von Eingangsdaten aus der letzten Bundesverkehrszählung gemäß der "Richtlinie RLS-90 /14/" berechnet. Die Ergebnisse der Berechnungen für den Bestand und den fiktiv ertüchtigten Lärmschutz an der BAB werden in Form von farbigen Lärmkarten (Downloads am Ende der Seite) dargestellt. Das in den Lärmkarten untersuchte Gebiet umfasst das "US Army Airfield "Wiesbaden", die Bundesautobahn A66 und die Stadtteile Erbenheim und Nordenstadt.

Bei den orientierenden Messungen an verschieden Messorten in Nordenstadt konnten am 15. April 2014 tagsüber kein Bodenlärm vom Airfield gemessen und auch nicht subjektiv festgestellt werden. Als Konsequenz aus den unzureichenden Erkenntnisse aus den orientierenden Geräuschmessungen und des Entgegenkommens der US-Army, Messungen der Geräuschemission nahe der Geräuschquellen auf dem Airfield zuzulassen, wurden in einem zweiten Schritt Emissionsmessungen durchgeführt und auf der Grundlage der Messergebnisse zwei Szenarien für den Bodenlärm vom Airfield durch Berechnung untersucht. Die Ergebnisse der Berechnungen für das "Szenario 1 - einer normalen Tagesauslastung" und für das "Szenario 2 - einer hohen Tagesauslastung inklusive Nachtflug im Bereich des Airfields" werden in Form von farbigen Lärmkarten dargestellt. Diese werden den Lärmkarten für den Autobahnlärm - Hintergrundbelastung durch A66 - gegenübergestellt.

Bezüglich der Berechnung und Beurteilung von Bodenlärm von Flughäfen sind folgende Sonderheiten zu beachten. Der Begriff Bodenlärm ist derzeit nicht eindeutig definiert und die Beurteilung des Bodenlärms von Flughäfen ist derzeit nicht gesetzlich geregelt. Nach derzeitiger Sichtweise umfasst Bodenlärm alle Geräusche von einem Flughafengelände, die nicht im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm bereits erfasst sind. Dabei ist zu beachten, dass bodennahe Geräuschquellen, die auf den ersten Blick auch dem Bodenlärm zugeordnet werden könnten, wie zum Beispiel das Rollen der Flugzeuge, das "Hovern" von Hubschraubern von der Park- auf die Startposition, die Bewegungen auf der Runway inklusive Umkehrschub bei der Landung, der Betrieb von Hilfsturbinen (APU) zur Energieversorgung auf der Parkposition gemäß Fluglärmgesetz dem Fluglärm zuzuordnen sind.

Nicht im Fluglärmgesetz berücksichtigt werden Standphasen von Hubschraubern, Triebwerksprobeläufe und Hubschraubern sowie alle Geräusche durch Kraftfahrzeuge und so genannte ortsfeste Quellen auf dem Flughafengelände. Diese Geräuschquellen werden derzeit dem Bodenlärm zugeordnet.

Nachdem nun die Bodenlärmquellen festgelegt wurden, stellte sich die Frage nach welcher Vorschrift der Bodenlärm nun berechnet und beurteilt werden soll. Derzeit wird dafür hilfsweise auf die für Anlagenlärm erlassene sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz "TA Lärm /7/"- zurückgegriffen. Wenn die Richtwerte der TA Lärm für Mischgebiete, in denen Wohnnutzung noch uneingeschränkt zulässig ist, bei dem hier betrachteten Szenario mit hoher Auslastung überschritten werden sollten, sollten Maßnahmen zur Minderung des Bodenlärms erarbeitet werden, um diese Richtwerte künftig einzuhalten.

In einem dritten Schritt sollen an zwei ausgewählten Messorten, der Taunushalle in Nordenstadt und dem Wartturm am Fort Biehler - 24 Stunden lang Geräuschdauermessungen über fünf Tage durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Aussagen aus den Berechnungen und aus der orientierenden Geräuschmessung vom 15. April 2014 auch im Rahmen einer Langzeiterhebung Bestand haben.

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Eine Messstation. wiesbaden.de / Foto: ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH
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