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Gewerblicher Lärm

Gewerblicher Lärm entsteht sowohl bei der industriellen Produktion als auch in Handwerksbetrieben, in denen laute Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Der von diesen Anlagen ausgehende Lärm wurde in Wiesbaden im Rahmen der Lärmminderungsplanung erfasst und in seiner Wirkung auf die in der Umgebung wohnende Bevölkerung bewertet.

Rechtliche Grundlage zur Eindämmung des Gewerbelärms ist das BundesImmissionsschutzgesetz, das Grenzwerte beim Betrieb von Produktionsanlagen festlegt, deren Einhaltung durch das Staatliche Umweltamt kontrolliert wird.

Zur Beurteilung der Frage, welches Maß an (zulässigem) gewerblichem Lärm hingenommen werden muss, wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zugrunde gelegt.

Sie enthält Lärmrichtwerte, die je nach bauordnungsrechtlicher Gebietsausweisung unterschiedlich sind. Die auf dieser Seite als Download angebotene Auflistung gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Richtwerte, bezogen auf den einwirkenden Lärm an einem bestimmten Ort außerhalb von Gebäuden (Immissionsort).


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