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Wasserentnahme aus Fließgewässern

Neben dem Rhein und dem Main als den größten Fließgewässern in Wiesbaden, verlaufen auch noch viele Bäche durch die Landeshauptstadt. Um die darin lebenden Tiere zu schützen und zu bewahren regeln das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das hessische Wassergesetz (HWG) die Benutzung dieser Gewässer. Nachfolgend sind die wichtigsten Grundlagen für die Nutzung der Gewässer aufgeführt.

Was ist erlaubnisfrei an Fließgewässern zulässig?

  • Tränken und Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne, Eimer)
  • Quellwasser, Grundwasser und geringe Mengen Niederschlagwasser einleiten
  • Baden und Tauchen
  • Eissport

Der Eigentümer darf ohne Erlaubnis das Gewässer für den Eigenbedarf nutzen. Hier muss auf nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt geachtet werden.

Die Eigentümer und Pächter von Grundstücken, die an Gewässer angrenzen, dürfen das Wasser für den rechtlich zugelassenen eigenen Bedarf nutzen. Hierbei ist auch die Wasserentnahme mithilfe einer Pumpe erlaubnisfrei. Hierbei muss ebenfalls auf die nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt geachtet werden. Das Aufstauen des Gewässers ist auch für Eigentümer nicht erlaubt.

Was gilt speziell für Rhein und Main?

Aus dem Rhein und dem Main darf Wasser bis zu 10 l/s und 1.000 m3 pro Jahr durch mobile Anlagen entnommen werden, dies muss jedoch zunächst bei der Wasserbehörde angezeigt werden.

Was ist an Fließgewässern verboten?

  • Einleiten von größeren Mengen Niederschlagswasser, hier ist eine Genehmigung erforderlich
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen
  • Pflanzenschutzmittel nutzen, die nicht nur für die Kleingartennutzung zugelassen sind. Die Gebrauchsanleitung ist zu beachten
  • Bis zu einem Abstand von 5m zum Gewässer Pflanzenschutz- und Düngemittel, auch vorbeugende Pflanzenschutzmittel (zum Beispiel Unkrautvernichtungsmittel) anwenden

Was ist außerdem zu beachten?

Die Kommunen können bei Niedrigwasserabfluss eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Nutzung der Gewässer einschränkt beziehungsweise verbietet. Darüber wird durch eine Pressemitteilung über diese Internetseite der Stadt Wiesbaden informiert.

Kontakt

Fragen zum Thema können via E-Mail an wasserbehoerdewiesbadende gerichtet werden. Weitere Ansprechpartner sind über die Kontaktliste "Dienstleistungen" zu finden.

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