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Wasserschutzgebiete in Wiesbaden

Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden sind Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen. Diese geschützten Flächen umfassen jeweils das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage. Die Schutzanforderungen steigen allerdings mit Annäherung an den Fassungsbereich. Der Fassungsbereich ist das Kerngebiet eines Trinkwasserschutzgebietes (Zone I), der vor Verunreinigungen und Beeinträchtigungen besonders geschützt wird.

Die Trinkwasserschutzgebiete werden folgendermaßen unterteilt:

Zone I (Fassungsbereich)

In diesem Bereich um die Wassergewinnungsanlage (bis ca. 50 m) und in ihrer unmittelbaren Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben. Eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist daher nicht zugelassen.

Zone II (engere Schutzzone)

Diese Zone wird in der Regel so abgegrenzt, dass die Fließzeit des Grundwassers vom äußersten Rand der Schutzzone bis zur Fassung mindestens 50 Tage beträgt. Damit wird das Wasser mikrobiologisch gereinigt.

Zone III (weitere Schutzzone)

Sie wird in der Regel bis zur Grenze des Einzugsgebietes ausgedehnt und erfasst so das gesamte der Fassung zufließende Grundwasser.

Trinkwasserschutzgebiete Wiesbadens

  • Wasserwerk Schierstein
  • Wasserwerk Petersaue
  • Flachgewinnungen und Tiefstollen im Taunus

Heilquellenschutzgebiet

  • Wiesbaden Innenstadt

Welche Verbote und Einschränkungen im Bereich der Wasserschutzgebiete gelten, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt. Auch für das Heilquellenschutzgebiet gelten Einschränkungen, z.B. für die Errichtung von Gebäude.


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Der Kochbrunnen in der Wiesbadener Innenstadt. wiesbaden.de
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