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eFörderung – da läuft Watt

Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität mit einem umfassenden Programm. Durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie durch gezielte Anreize soll Elektromobilität kostengünstiger und alltagstauglicher werden.

Käufer von neuen, rein elektrisch angetriebenen Autos erhalten einen Zuschuss von 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride 4.500 Euro. Das Programm läuft bis zur vollständigen Auszahlung der Mittel, längstens bis zum 31. Dezember 2025.

Bis Ende 2021 können Käuferinnen und Käufer reiner E-Fahrzeuge sogar von bis zu 9.000 Euro Innovationsprämie profitieren. Der staatliche Förderanteil am Umweltbonus wurde mit dem Konjunkturpaket zur Abfederung der Corona-Krise verdoppelt. Weitere Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Steuerbegünstigung von Elektrofahrzeugen

Bei Neuzulassungen von Elektroautos bis Ende 2025 gilt eine Steuerbefreiung bis maximal zum Jahresende 2030.

Sonderrechte für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr

Das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz räumt für elektrisch betriebene Fahrzeuge die Möglichkeit für Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr ein. In Wiesbaden profitieren Fahrerinnen und Fahrer von

  • Reservierten Parkplätzen an Ladestationen
  • Parkgebührenbefreiung bis zu drei Stunden auf städtischen Parkflächen

Forschung und Entwicklung

Einen detaillierten Überblick über die Förderschwerpunkte, aktuelle Förderbekanntmachungen sowie laufende und abgeschlossene Projekte bietet die Internet-Plattform Förderinfo Elektromobilität.

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Elektroauto-Förderung. wiesbaden.de / Foto: stockWERK, de.fotolia.com
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