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Bürgermeister begrüßt Überlegungen des Bundesrats zu Messerverboten: „Wiesbaden Vorreiter beim Waffenverbot“
Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz begrüßt die Überlegungen der Länder Bremen und Niedersachsen, das Mitführen von Messern an gut besuchten Orten zu verbieten: „Wir haben bereits vor über einem Jahr die Gefährlichkeit von Messern erkannt. Als Konsequenz hat Wiesbaden seit Jahresbeginn eine Waffenverbotszone und ist damit in Hessen Vorreiter in Sachen Sicherheit.“
Die ersten Rückmeldungen seien sehr positiv und spätestens mit den aktuellen Plänen im Bundesrat sollten sich die Kritiker einer Waffenverbotszone widerlegt sehen. Laut des angekündigten Gesetzentwurfs soll künftig das Mitführen von Klingen in Einkaufszentren, an Bahnhöfen, Haltestellen und bei Großveranstaltungen verboten werden können.

Hintergrundinformationen
Bereits seit dem 1. Januar 2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine Waffenverbotszone. Im Geltungsbereich dieser Waffenverbotszone ist grundsätzlich sowohl das Führen von Waffen im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG), als auch das Führen von folgenden waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen verboten:

a) Messer jeglicher Art, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterliegen,
b) Schraubendreher, Hämmer und metallene oder scharfkantige oder spitze
Gegenstände, welche als Schlag-, Stich- oder Wurfwaffe eingesetzt werden können,
c) Knüppel, Holzstiele und Baseballschläger,
d) Äxte und Beile,
e) Handschuhe mit harten Füllungen.

Das Verbot gilt täglich von 21 bis 5 Uhr.

Wer im Geltungsbereich der Waffenverbotszone Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit sich führt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Verbotenerweise mitgeführte Waffen oder waffenähnliche Gegenstände können zudem eingezogen werden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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