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Lärmminderungsplanung geht in dritte Runde
Die Lärmminderungsplanung für Hessen geht in die dritte Runde. Ausgehend von der Verpflichtung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre eine Lärmminderungsplanung durchzuführen, beginnt ab sofort die Beteiligung der Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne. Zuständig für die Aufstellung dieser Pläne ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Bis zum 31. Januar 2018 können Vorschläge und Anregungen zu Lärmminderungsmaßnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, eingereicht werden. Das kann schriftlich wie auch über die Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien, www.beteiligung-lap-hessen.de, erfolgen. Anregungen können ebenfalls gerichtet werden an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 61589 Wiesbaden, oder über die E-Mail-Adresse www.umweltamt@wiesbaden.de.

Insbesondere vom Lärm Betroffene haben damit die Möglichkeit, Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzubringen. Es besteht zudem erstmals die Möglichkeit, auf bereits vorhandene ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Fachliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind folgende Lärmkartierungen: EU-Straßenlärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr oder 8.200 Kraftfahrzeugen am Tag; EU-Schienenlärmkartierung von nichtbundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr; Industrielärmkartierung.

Die Lärmkarten und weitere Informationen können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), www.hlnug.de, oder www.laerm.hessen.de eingesehen werden. Der bestehende Lärmaktionsplan und weitere Informationen zum Thema Lärm sind zu finden unter www.rp-darmstadt.hessen.de.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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