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Zehn Jahre Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
Anlässlich zehn Jahre Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt Sozialdezernent Christoph Manjura den Stand der Umsetzung für die Landeshauptstadt Wiesbaden vor.
2009 ist die Bundesrepublik Deutschland der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beigetreten. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am Leben in der Gemeinschaft zu sichern. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für öffentliche Verwaltungen, sondern für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

„Durch den kontinuierlichen Ausbau mobiler Dienste, die fachliche Weiterentwicklung in engem Austausch mit den Kindertagesstätten aller Träger in Wiesbaden und erhebliche kommunale Mittel ist es in den vergangenen Jahren gelungen, dass Kinder mit Behinderungen die Kindertagesstätte besuchen können, in die auch die Nachbarskinder gehen“, erläutert der Sozialdezernent am Beispiel der Kindertagesstätten. Die Betreuung und gezielte Förderung von Kindern mit Behinderung sei für die Kindertagesstätten eine wichtige Herausforderung. Manjura verweist auf die verschiedensten Formen von Beeinträchtigungen, mit denen Kinder mit Behinderung zu leben haben und betont: „Deshalb ist es erforderlich, die Kindertagesstätten bei dieser Aufgabe fachlich kompetent zu unterstützen. Entsprechende Dienste sind bei IFB-Känguru, der Lebenshilfe Wiesbaden und den Johannitern aufgebaut.“

Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dabei geht es nicht nur um die speziellen Bedürfnisse von Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, sondern auch darum, so zu bauen, dass Blinde, Hörgeschädigte oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen zurechtkommen. „Hinkommen, reinkommen, klarkommen“, mit diesen einfachen Worten fasst Joachim Mast, Sprecher des Arbeitskreises der Behindertenorganisationen und Interessengemeinschaften Behinderter die Herausforderungen kurz und knapp zusammen.

Öffentliche Straßen, Flächen und Gebäude sind mittlerweile überwiegend barrierefrei. Für die städtischen Wohnungsgesellschaften ist es selbstverständlich, bei neuen Bauvorhaben, aber auch bei Sanierungen ihres Wohnungsbestandes Möglichkeiten des barrierefreien Bauens konsequent umzusetzen. Im öffentlichen Personennahverkehr sind nur noch Niederflurbusse im Einsatz, die es Menschen ermöglichen, mit Rollstuhl oder Rollator bequem in den Bus ein- und auszusteigen. Auch wenn es noch nicht gelungen ist, alle Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen, kann festgehalten werden, dass in diesem Bereich riesige Fortschritte erzielt werden konnten. Zusätzlich werden Ampelanlagen an Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen mit akustischen Signalanlagen und Sprach-Informationssystemen ausgestattet, von denen insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen profitieren.

Die Beispiele zeigen auch, dass Barrierefreiheit nicht als Aufgabe eines Dezernats geleistet werden kann, sondern vielmehr als Querschnittsaufgabe zwischen den Dezernaten, Ämtern und städtischen Gesellschaften aufzugreifen ist. Manjura verweist hier beispielhaft auf die Kooperation mit den bauverwaltenden Ämtern. Barrierefreie Stadtgestaltung und barrierefreier Wohnungsbau wurden von der Landeshauptstadt Wiesbaden nicht erst mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als besondere Herausforderung aufgegriffen. Bereits im Jahr 1984 wurde in Wiesbaden die Beratungsstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen eingerichtet. Diese besteht bis heute. Als weiteres sichtbares Ergebnis der dezernatsübergreifenden Kooperation verweist der Sozialdezernent auf die Musterausstellung „Belle Wi“ zu barrierefreiem Wohnen und hilfreicher Technik des Amtes für Soziale Arbeit in der Föhrerstraße. Diese ist gemeinsam mit dem Hochbauamt realisiert worden; sie eröffnet die Möglichkeit, barrierefreie Einrichtungen, wie beispielsweise Bad und Küche, auszuprobieren, aber auch technische Lösungen kennenzulernen, die den Alltag erleichtern. „Ich freue mich, dass dieses Angebot rege in Anspruch genommen wird“, freut sich Manjura, der auch selbst regelmäßig zu Veranstaltungen vor Ort ist.

Beratung, Information und Kommunikation zu behinderungsspezifischen Themen wird nicht nur im Rahmen des Bauens und Wohnens groß geschrieben. Beratungsangebote sind durch die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter und dem Pflegestützpunkt kontinuierlich ausgebaut worden. Bescheide und Informationen sind in unterschiedlichen barrierefreien Formaten verfügbar. Ein gelungenes Beispiel ist auch die Broschüre „Rechtliche Vorsorge – Informationen in leicht verständlicher Sprache“. Erst ein Jahr alt ist die „Ergänzende unabhängige Teilhabe Beratung EUTB“, die ihren Sitz in Wiesbaden in der Ehrengartstraße hat und von der IFB angeboten wird.

Für ihre Arbeit bei der Umsetzung der vor zehn Jahren verabschiedeten Behindertenrechtskonvention ist die Landeshauptstadt Wiesbaden von der Europäischen Kommission mit dem Access City Award 2016 ausgezeichnet worden. Manjura sieht dies als Bestätigung und verweist insbesondere auf die Beteiligung und aktive Mitsprache des Arbeitskreises der Behindertenorganisationen und Interessengemeinschaft Behinderter. Die dort vorhandenen Expertisen der Betroffenen seien ein wesentlicher Baustein bei der Realisierung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Die Auszeichnung der Europäischen Kommission sieht der Sozialdezernent als Bestätigung und Ansporn gleichzeitig: „Wir sehen nach wie vor wichtige Herausforderungen. Gerade weil die Aufgaben nur gemeinsam angenommen werden können und weil sie so vielfältig sind, setze ich zudem auf den breiten Diskurs in unserer Stadtgesellschaft.“

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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