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Hinweise zur Europa- und OB-Direktwahl am 26. Mai
Wahlberechtigte, die bei der Europa- und OB-Direktwahl 2019 noch durch Briefwahl wählen wollen, sollten Folgendes beachten: Bei schriftlichen Anträgen, die erst kurz vor der Wahl abgeschickt werden, kann nicht mehr garantiert werden, dass diese noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt eingehen werden. Wer sicher sein will, dass seine Stimme tatsächlich mitgezählt wird, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab persönlich zu wählen.
Dies kann kann man:

• im Wahlbüro Friedrichstraße 16, erster Stock, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände), montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 17 Uhr und mittwochs von 9 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 25. Mai 2019), sowie Freitag, 24. Mai, von 9 bis 18 Uhr.

• in den Ortsverwaltungen. Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 24. Mai, ebenfalls mindestens von 10 bis 18 Uhr geöffnet.


Der Online-Briefwahlantrag auf www.wiesbaden.de wird am Mittwoch, 22. Mai, 12 Uhr, vom Netz genommen. Es wird gebeten, von der persönlichen Wahl in den Briefwahlausgabestellen Gebrauch zu machen.

Anträge auf Briefwahl können nur bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, 1. Stock, ausgestellt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm am Samstag, 26. Mai, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden (Wahlamt, Friedrichstraße 16).

An Dritte dürfen Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies um-gehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis zum 26. Mai, 18 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch persönlich abgegeben werden.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem wählen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Beim Betreten des Wahlraumes erhalten Wahlberechtigte die Stimmzettel. Jede/r Wahlberechtigte hat bei der Europa- und der OB-Direktwahl eine Stimme. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass die/der Wahlberechtigte durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.

Wer einen Stimmzettel versehentlich verschrieben hat, sollte sich vom Wahlvorstand einen neuen geben lassen, um sicher zu gehen, dass sie/er keine ungültige Stimme abgibt. Der verschriebene Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.

Für Fragen steht das Wahlamt, Friedrichstraße 16, unter der Telefonnummer (0611) 314501 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist auch am Wahltag bis 18 Uhr erreichbar.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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