Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Stadtpolitik, Twitter, Homepage
Höchste Zeit für Briefwahl
Wer bei der OB-Stichwahl noch Briefwahl beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis Sonntag, 16. Juni, 18 Uhr vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte den Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem gelben Wahlbrief wieder auf den Postweg zurück senden oder bei der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, persönlich einwerfen.

Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 12. Juni, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 14. Juni, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet werden kann, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl erfolgen.

In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, abgeben. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Stichwahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden.

Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Online-Briefwahlantrag ab 13. Juni, 12 Uhr, vom Netz genommen. Das Wahlamt ist für persönliche Briefwahlanträge noch am Mittwoch, 12. Juni, von 9 bis 20 Uhr, am Donnerstag, 13. Juni, von 9 bis 17 Uhr und am Freitag, 14. Juni, von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 14. Juni, ebenfalls noch mindestens von 9 bis 18 Uhr für die Briefwahlausgabe offen.

Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten noch nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Für diese Fälle ist das Wahlamt auch noch am Samstag, 15. Juni, von 10 bis 12 Uhr, ausschließlich in der Friedrichstraße 16, geöffnet.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen