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Pressemitteilung

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Umweltstreife kontrolliert Sperrmüllablagerungen
Das Umweltamt und das Ordnungsamt arbeiten ab Juli Hand in Hand für mehr Sauberkeit. Gemeinsame regelmäßige Kontrollen sollen ordnungswidrige Sperrmüllansammlungen verhindern.
Im Wiesbadener Westend haben ordnungswidrige Sperrmüllansammlungen seit einiger Zeit massiv zugenommen. Gleichzeitig erfahren die Mitarbeiter des Umweltamtes bei ihren Kontrollen immer weniger Einsicht der angesprochenen Verursacher. Ab Juli 2019 kontrolliert daher eine städtische Umweltstreife verstärkt das Westend in Bezug auf Sperrmüllablagerungen. „Die Wiesbadener Bevölkerung wünscht sich mehr Sauberkeit, vor allem in der Innenstadt. Aus diesem Grund wurde auf Initiative des Umweltamts eine ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt gestartet“, erklären Umweltdezernent Andreas Kowol sowie Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.

Um vor Ort Eskalationen zu vermeiden und Kontrollen und Anweisungen in Bezug auf einen korrekten Umgang mit Sperrmüll effizient und sicher umsetzen zu können, wird das Umweltamt gemeinsam mit der Stadtpolizei regelmäßig Kontrollen durchführen. Die Stadtpolizei kann im Bedarfsfall Personenkontrollen oder Halterfeststellungen bei Kraftfahrzeugen durchführen und trägt zur Eigensicherung der Umweltamts-Kontrolleure bei.

Eigentlich ist die Entsorgung von Sperrmüll für private Haushalte ganz einfach. Wer Sperrmüll abholen lassen möchte, vereinbart beim Service-Center der städtischen Entsorgungsbetriebe ELW unter Telefon (0611) 319700 einen Termin. Der abzuholende Sperrmüll darf erst am Abend vor dem zugewiesenen Abholtermin auf den Bürgersteig gestellt werden. Dabei ist er so zu positionieren, dass er gut abtransportiert werden kann und Fußgänger und Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden. Dennoch steht immer häufiger Sperrmüll Tage vor dem vereinbarten Termin am Straßenrand.

Wird Sperrmüll früher als am Abend vor dem Abholtermin herausgestellt oder ergibt sich dadurch eine Verkehrsbehinderung, so ist das nach der städtischen Kreislaufwirtschaftssatzung eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für das unbefugte Durchsuchen oder Wegnehmen der zur Abholung abgestellten Gegenstände. Sperrmüll ohne Terminvergabe auf die Straße zu stellen, ist grundsätzlich unzulässig. Derartige abfallrechtliche Verstöße werden in Wiesbaden durch das Umweltamt mit einem Bußgeld geahndet.

Das als Umweltstreife bezeichnete Pilotprojekt ist zunächst für die Dauer eines Jahres angesetzt. Bei entsprechendem Erfolg soll die Kooperation dauerhafter Bestandteil der Landeshauptstadt im Kampf gegen wilde Sperrmüllablagerungen und bei Bedarf auch auf weitere Stadtteile ausgedehnt werden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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