Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Homepage, Umwelt & Naturschutz
Städtische Verfügung: Keine Wasserentnahme aus Gewässern
Aus Bächen, Flüssen und Seen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden darf vorerst grundsätzlich kein Wasser entnommen werden. Der Grund dafür ist nach Angaben von Umweltdezernent Andreas Kowol die seit langem anhaltende Trockenheit, für die kein Ende abzusehen sei. Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat deshalb eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt.
„Der Naturhaushalt kann nachhaltig gestört werden“, wenn unter den gegebenen Bedingungen Wasser entnommen wird, heißt es in der Verfügung. Insbesondere weil einige Wiesbadener Bäche infolge des trockenen Sommers 2018 bereits trocken gefallen oder nur noch ein Rinnsal sind. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt auch für die Nutzer der direkt an den Gewässern liegenden Grundstücken.

Bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen. So darf trotz des Verbotes weiterhin Vieh getränkt und Wasser mit Handgefäßen geschöpft werden. Auch dort, wo jemand eine amtliche Erlaubnis für die Wasserentnahme hat, gilt das Verbot nicht. Die Besitzer eines Wasserentnahmerechtes sind allerdings ausdrücklich dazu aufgerufen, im Rahmen ihrer Entnahmeerlaubnis sparsam mit dem entnommenen Wasser umzugehen. Zudem kann die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Antrag Ausnahmen genehmigen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert oder eine „unbillige Härte“ vermieden würde.

Bei Unklarheiten berät die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden unter Telefon( 0611) 314729 oder per E-Mail an wasserbehoerde@wiesbaden.de.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen