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Landeshauptstadt Wiesbaden als Arbeitgeber für bis 50 Langzeitarbeitslose
Der Magistrat hat am Dienstag, 5. November, dem Vorhaben zugestimmt, dass auch die Landeshauptstadt Wiesbaden als Arbeitgeber sich stärker für die Integration von Langzeitarbeitslosen einsetzt.
Dies freut insbesondere den Sozial- und Integrationsdezernenten, Christoph Manjura, der für das kommunale Jobcenter und damit die Arbeitsmarktintegration zuständig ist. „Es ist ein wichtiges Signal, dass auch wir als kommunaler Arbeitgeber vorangehen und langzeitarbeitslosen Menschen eine Perspektive bieten und damit unserer sozialen Verantwortung noch stärker als bisher gerecht werden.“ Unterstützt wurde er hierbei insbesondere von Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, der gleichzeitig Personaldezernent ist. „Unsere Stadtverwaltung kann vielfältige Möglichkeiten für Menschen bieten, die nach Jahren der Arbeitslosigkeit endlich wieder ihre Kompetenzen unter Beweis stellen wollen“, ist der Oberbürgermeister überzeugt.

Der Bundesgesetzgeber hat aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem ESF–Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit (2015 bis 2020), an dem sich auch das Kommunale Jobcenter der Landeshauptstadt Wiesbaden beteiligt, zum 1. Januar 2019 den neuen Paragraf 16i – Teilhabe am Arbeitsmarkt als Regelinstrument ins SGB II eingeführt, mit dem Langzeitbeziehenden ab 25 Jahren mit mindestens sechs Jahren Leistungsbezug innerhalb der zurückliegenden letzten sieben Jahre im SGB II die Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet werden soll.

„Die Erfahrungen zeigen, dass es zur Stabilisierung der neuen Arbeitsverhältnisse einer intensiven Betreuung sowohl der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeberseite bedarf (Coaching), um die Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und damit nachhaltig zu gestalten“ erläutert Manjura. Das Coaching der Zielgruppe wird von erfahrenen Mitarbeitenden der Kommunalen Arbeitsvermittlung übernommen. Diese stehen den Ämtern der Stadtverwaltung, die für den Magistrat als Einsatzstellen dienen sollen, als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Insgesamt umfasst die Zielgruppe der Neuregelung in Wiesbaden etwa 2.400 Personen, die im Langezeitbezug stehen und potentiell von der Regelung profitieren könnten. Daher werden nach wie vor auch gemeinnützige, öffentliche und gewinnorientierte Unternehmen gesucht, die sich bereit erklären, Langzeitarbeitslosen eine Chance zur Teilhabe am Arbeitsmarkt bieten. Arbeitergeber können hierbei Lohnkostenzuschüsse von 100 Prozent bis 70 Prozent (degressiv ausgestaltet) für die Dauer von fünf Jahren erhalten; 100 Prozent in den ersten beiden Jahren der Beschäftigung.

Interessierte Unternehmen werden daher gebeten, sich im Kommunalen Jobcenter Wiesbaden per Mail an kommAV@wiesbaden.de zu wenden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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