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Generelles Verbot des Haltens auf Radschutzstreifen – Gelbe Karten zum Beginn
Die am Dienstag, 28. April, in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt für die Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer nicht nur die viel beachteten Erhöhungen der Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen und Falschparken mit sich. Die neu gefasste StVO enthält auch einzelne neue Regelungen, auf die sich alle Beteiligten einstellen müssen.
Neben der Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit für LKW beim Rechtsabbiegen oder dem Abstandsgebot beim Überholen von Radfahrern, Tretrollern und Fußgängern ist das generelle Haltverbot auf Fahrradschutzstreifen die Neuregelung, die nach den Erfahrungen der Kommunalen Verkehrspolizei im Verkehrsalltag die gravierendste Änderung darstellen dürfte. Durften PKW und LKW bisher bis zu drei Minuten bezieungsweise zum Be- und Entladen kurz auf den Schutzstreifen halten, wird dies nun seit Dienstag strikt und ausnahmslos verboten und mit einem Bußgeld von 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Verkehrsdezernent Andreas Kowol und Straßenverkehrsamtsleiter Winnrich Tischel haben sich daher dazu entschlossen, in den ersten Tagen bei diesem neuen Tatbestand mit einer gelben Karte zu reagieren und den Verkehrsteilnehmern auf diesem Wege eine Chance zu geben, sich auf diese Änderung einzustellen.

„Wir freuen uns definitiv über den besseren Schutz für Radfahrerinnen und Radfahrer“, so Kowol und Tischel. „Gleichwohl ist uns bewusst, dass es insbesondere Paketdienste und Lieferverkehre oft nicht leicht haben, legale Flächen zum Be- und Entladen zu finden, weswegen wir derzeit hierfür gemeinsam mit der Branche im Rahmen des Projektes Nachhaltige Stadtlogistik Lösungen erarbeiten.“

Der Verkehrsdezernent hat sich deshalb zusammen mit dem Dienstgruppenleiter der Verkehrspolizei, Wilfried Kaiser, am Tag des Inkrafttretens in der Taunusstraße ein Bild von der Situation gemacht und den auf den Schutzstreifen haltenden Kraftfahrern gelbe Karten ausgehändigt. Da bis zuletzt in Berlin über die Empfehlungen des Bundesrates zur Änderungsnovelle beraten wurde, ist die endgültige Fassung der Änderungen leider sehr kurzfristig in Kraft getreten.

„Hier kommt einiges auf die Autofahrer zu, weit mehr als die wesentlich schärferen Grenzwerte für Punkte und Fahrverbote bei zu schnellem Fahren und darauf müssen sich alle Beteiligten, auch wir in der Behörde, gründlich einstellen. Deshalb wird unsere Verkehrspolizei mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl und mit Augenmaß mit den neuen Regelungen umgehen und wir werden viel Öffentlichkeitsarbeit betreiben“, kündigt Tischel an. „Wer Fragen zu den Neuerungen hat oder sich unsicher ist, soll sich bitte an unser Amt wenden, am besten per E-Mail unter Straßenverkehrsamt@wiesbaden.de. Wir werden jede Anfrage in angemessener Zeit beantworten.“

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Herausgeber:
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65183 Wiesbaden
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Zu Beginn gibt es die gelbe Karte - auf Radschutzstreifen ist Halten verboten
Zu Beginn gibt es die gelbe Karte - auf Radschutzstreifen ist Halten verboten

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