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Magistrat beschließt 2,75 Millionen Euro Mehrbedarf an Zuschüssen für Kultureinrichtungen
Für die von Corona betroffenen Kultureinrichtungen hat der Magistrat eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,75 Millionen Euro beschlossen. „In den vergangenen Monaten hat sich abgezeichnet, dass eine durchgreifende Verbesserung der Arbeits-, Produktions- und Veranstaltungsbedingungen für den Kulturbereich in 2020 kaum mehr zu erwarten ist“, so Kulturdezernent Axel Imholz. Die kleine Hoffnung, dass nach der Sommerpause eine wesentliche Entspannung eintritt, scheine sich nicht zu bewahrheiten.
Da aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens auch weiterhin einschneidende Publikumsbeschränkungen erforderlich sind, kleinere Räume kaum genutzt werden können und auch bei größeren Räumlichkeiten die Frage der Rentabilität von Veranstaltungen besteht, ist ein Aufatmen bei den Kulturschaffenden noch nicht möglich. Die schwierige wirtschaftliche Situation bleibe auch im Kultursektor weiterhin bestehen.

Imholz erläutert im Detail zu den Maßnahmen: „Insgesamt gehen wir aktuell von einem Mehrbedarf an Zuschussleistungen in Höhe von 2,75 Millionen Euro aus. Die ergänzenden finanziellen Bedarfe sollen 23 Einrichtungen zweckgebunden zum Ausgleich der Folgen durch die Corona-Krise gewährt werden. Dem hat der Magistrat in seiner Sitzung am 25. August so zugestimmt.“

Dem Kämmerer und Kulturdezernenten ist bewusst, wie unterschiedlich die Auswirkungen im Kulturbereich sind; er hat deshalb die Kulturverwaltung gebeten, eine individuelle Abfrage der Institutionen zu starten. Im Ergebnis wurde am Einzelfall betrachtet, welche finanziellen Folgen – soweit sie zum aktuellen Zeitpunkt schon absehbar sind – die Corona-Pandemie nach sich zieht und welche ergänzenden Maßnahmen erforderlich sind.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden, und besonders auch das Kulturamt, versuche seit Beginn der Corona-Pandemie kurzfristige, objektive und unbürokratische Hilfestellung zu leisten. Kulturdezernent Imholz betont deshalb nochmals: „Dass Wiesbaden bald ärmer an Kulturangeboten sein könnte, dazu darf es nicht kommen. Ob die jetzt beschlossenen Mittel dafür ausreichen, werden wir kontinuierlich in enger Abstimmung mit den Betroffenen überprüfen und notfalls nachsteuern.“

Ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund stellte das Kulturdezernat deshalb bisher die nachfolgenden Hilfen bereit: die Gewährung des im Haushaltsplan veranschlagten institutionellen Zu-schusses - unabhängig davon, wie stark der Spielbetrieb in 2020 eingeschränkt werden muss; vorgezogene Gewährung von Zuschussraten zur Stabilisierung der Liquidität; keine Rückforderung von gewährten Projektförderungen falls Veranstaltungen/Projekte verschoben oder umdisponiert werden müssen beziehungsweise kurzfristig abgesagt werden mussten.

Darüber hinaus wurden die Kultureinrichtungen regelmäßig über Hilfs- und Förderprogramme informiert, die von Seiten des Bundes beziehungsweise des Landes aufgelegt wurden. Einige der Wiesbadener Kultureinrichtungen haben auch Förderungen aus diesen Programmen erhalten.

Aufstellung der vorgesehenen Förderbeträge

Einrichtung Betrag

AKZENT-Theater 7.000 Euro
Deutsches Filminstitut 18.500 Euro
exground 35.000 Euro
Frauenmuseum 25.000 Euro
Hessisches Staatstheater Wiesbaden 884.100 Euro
Kammerspiele 40.000 Euro
Kontext 15.000 Euro
Kreativfabrik 20.000 Euro
kuenstlerhaus43 53.000 Euro
Kulturpalast 10.000 Euro
Kulturzentrum Schlachthof 130.000 Euro
Künstlerverein Walkmühle 5.000 Euro
Murnau Filmtheater 28.000 Euro
Nassauischer Kunstverein 10.000 Euro
Schloss Freudenberg 85.000 Euro
Schule für Schauspiel 14.500 Euro
thalhaus 20.000 Euro
Theater im Pariser Hof 40.000 Euro
Velvets 20.000 Euro
Volkshochschule Wiesbaden 950.000 Euro
Volksbildungswerke 146.000 Euro
Walhalla im Exil 17.500 Euro
Wiesbadener freie Kunstschule 10.000 Euro
Unvorhergesehener Zusatzbedarf 166.400 Euro

Summe 2.750.000 Euro

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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