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Höchste Zeit für Briefabstimmung
Wer bei dem Bürgerentscheid zur Citybahn noch Briefabstimmungsunterlagen beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis zum Sonntag, 1. November 2020, 18 Uhr, vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt die oder der Abstimmende.
Wer schon im Besitz der Briefabstimmungsunterlagen ist, sollte den Stimmzettel und den Stimmschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem roten Wahlbrief wieder auf den Postweg zurücksenden oder bei der angegebenen Adresse - Friedrichstraße 16 - persönlich einwerfen.

Zwar können Briefabstimmungsunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Abstimmung bis 13 Uhr beantragt werden, jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefabstimmung den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 28. Oktober, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 30. Oktober, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet werden kann, wird die postalische Zustellung der Briefabstimmungsunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Abstimmung erfolgen. In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, einwerfen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass der Abstimmungsraum nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefabstimmungsunterlagen auch noch am Abstimmungssonntag bis 15 Uhr beantragt werden.

Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Online-Antrag ab Mittwoch, 28. Oktober, 12 Uhr, vom Netz genommen. Das Wahlamt ist für persönliche Briefabstimmungsanträge noch am Mittwoch von 9 bis 20 Uhr, am Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Sollten Briefabstimmungsunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Stimmberechtigte oder den Stimmberechtigten noch nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Stimmschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Dies ist auch am Tag der Abstimmung noch bis 15 Uhr möglich.

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Herausgeber:
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65183 Wiesbaden
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