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13. Fortschreibung des Wiesbadener Mietspiegels tritt in Kraft
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 9. Februar, die 13. Fortschreibung des Wiesbadener Mietspiegels zur Kenntnis genommen, die damit in Kraft tritt.
Der „Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen“ dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet den Beteiligten eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.

Der Arbeitskreis Mietspiegel, bestehend aus den Interessenverbänden Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V., Haus & Grund Wiesbaden e. V., den Sachverständigen für Mieten und Pachten sowie der Stadtverwaltung Wiesbaden, vertreten durch das Tiefbau- und Vermessungsamt – Kommunale Bewertungsstelle, hat die 13. Fort-schreibung des Wiesbadener Mietspiegels anerkannt.

Die Angaben der 13. Fortschreibung geben Mietpreise der Landeshauptstadt Wiesbaden mit Stand vom 1. Januar 2021 wieder. Es handelt sich um die sogenannten Kalt- und Nettomieten pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.

Der aktuelle Mietspiegel ist über den Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e.V. und den Haus & Grund Wiesbaden e.V. zu beziehen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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