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Vermietsystem „meinRad“ veröffentlicht neue Geschäftsbedingungen
Für das gemeinsame Fahrradvermietsystem „meinRad“ von ESWE Verkehr und Mainzer Mobilität sind neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlicht worden.
Da es bei der ersten Veröffentlichung dieser AGB zu Unklarheiten – speziell bezüglich des zulässigen Gesamtgewichts – gekommen ist, wird der Punkt klargestellt. Am heutigen 18. Februar sind diese Geschäftsbedingungen in einer überarbeiteten Form erneut von den beiden Mobilitätsdienstleistern über die App von „meinRad“ sowie über die jeweilige Webseite veröffentlicht worden.

In der Neufassung der AGB von „meinRad“ ist das Personengewicht korrigiert worden. Vorher war dabei das Eigengewicht des Fahrrads mit 23 Kilogramm eingeschlossen. Diese Ungenauigkeit in den Geschäftsbedingungen wurde korrigiert. Gleichzeitig konnte gemeinsam mit dem Fahrradhersteller das zulässige Gesamtgewicht auf 130 Kilogramm erhöht werden – bei gleichzeitiger Verkehrssicherheit des Fahrrads. In den 130 Kilogramm Gesamtgewicht sind die 23 Kilogramm Eigengewicht des Mietrads bereits eingerechnet. Damit darf ein Nutzer des Rades inklusive Gepäck und Taschenhalterung insgesamt bis zu 107 Kilogramm wiegen, um das Rad sicher nutzen zu können. Diese konkreten Vorgaben stammen vom Radhersteller. Sie sichern unter anderem die volle Bremsfähigkeit der Räder. Bei dieser Thematik geht es neben dem wichtigen Punkt der Sicherheit auch um Fragen des Versicherungsschutzes.

Die neuen AGB gelten ab Donnerstag, 4. März.

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