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Kowol: Parkplätze an Ladesäulen nur zum Laden benutzen
Im Stadtgebiet gibt es mittlerweile zahlreiche Ladesäulen, an denen Autofahrerinnen und -fahrer ihre Elektrofahrzeuge aufladen können. Tagsüber können diese von 8 bis 20 Uhr mit Parkscheibe für zwei Stunden kostenfrei genutzt werden; zwischen 20 und 8 Uhr kann unbegrenzt geparkt und geladen werden.
„Bedauerlicherweise werden die Parkplätze an den Ladesäulen oft von E-Fahrzeugen blockiert, die gar nicht aufgeladen werden. Rechtlich ist dies zwar zulässig, führt in der Praxis jedoch zu Verärgerung bei Autofahrerinnen und –fahrern, die auf eine freie Ladesäule angewiesen sind“, erklärt Verkehrsdezernent Andreas Kowol. Viele wüssten offenbar noch nicht, dass man seit gut zwei Jahren sein E-Auto im öffentlichen Straßenraum überall dort, wo sonst ein Parkticket notwendig ist, bis zu drei Stunden kostenfrei abstellen kann. Hierfür müsse man lediglich eine Parkscheibe verwenden und über ein Fahrzeug mit entsprechendem Kennzeichen verfügen.

„Ich bitte daher alle E-Autofahrerinnen und –fahrer mit Nachdruck, die Parkplätze an den Ladesäulen ausschließlich zum Laden zu benutzen und ansonsten auf die bewirtschafteten Parkplätze auszuweichen. Dort kann man sogar eine Stunde länger kostenfrei parken“, so Kowol abschließend.

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Herausgeber:
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Parkplätze an Ladesäulen nur zum Laden nutzen
Parkplätze an Ladesäulen nur zum Laden nutzen

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