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Corona: Lockerungen bei Maskenpflicht, Alkoholverbot und Krankenhausbesuchen
Ab Montag, 21. Juni, lockert die Landeshauptstadt Wiesbaden die Corona-Regeln. Ab diesem Tag gilt nicht länger die Allgemeinverfügung, mit der das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums zwingend angeordnet wurde. Sofern der nötige Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Montag nicht mehr notwendig. Es gibt außerdem Lockerungen beim Alkoholkonsumverbot und für Krankenhausbesuche.
In Wiesbaden gelten – wie in allen hessischen Städten – noch mindestens bis zum 27. Juni die Vorgaben aus der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV). Diese regelt unter anderem, wie viele Personen sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen und welche Auflagen etwa Händler, Gastronomen, Kulturschaffende und Sportvereine beachten müssen. Zusätzlich hatte Wiesbaden städtische Allgemeinverfügungen erlassen, unter anderem um wie vom Land vorgeschrieben Vorgaben der CoKoBeV zu konkretisieren. Da sich die Pandemielage zuletzt günstig entwickelt hat, werden diese Allgemeinverfügungen an die neue Situation angepasst. „Die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden liegt seit längerem unter dem Wert von 50. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsstab beschlossen, Allgemeinverfügungen aufzuheben, beziehungsweise zu lockern. Trotzdem gilt weiterhin: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Vorgaben weiter zu beachten und sich an diese zu halten“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister Dr. Oliver Franz.

In der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums muss ab Montag, 21. Juni, keine Maske mehr getragen werden, vorausgesetzt der nötige Mindestabstand von 1,5 Meter wird eingehalten. Die entsprechende Allgemeinverfügung läuft aus. Die CoKoBeV schreibt weiterhin eine Maskenpflicht unter anderem in Bussen, Bahnen sowie an den Haltestellen vor. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin auf dem Wochenmarkt und in bestimmten Innenräumen.

Das Alkoholkonsumverbot gilt ab Montag, 21. Juni, nur noch in der Altstadt, konkret im Schiffchen, also unter anderem im Prinzengäßchen, in der Grabenstraße, in der Wagenmannstraße, in der Kleinen Langgasse und in der Alfons-Paquet-Straße. Dort ist auch der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr außerhalb von gastronomischen Flächen untersagt. Da Straßen und Gassen im Schiffchen besonders eng sind, können dort erfahrungsgemäß die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden. Der Verwaltungsstab hat deshalb beschlossen, das Alkoholverbot im Schiffchen bis zum 18. Juli zu verlängern. Auf folgenden Flächen und Plätzen läuft das Verbot dagegen aus, da dort die Mindestabstände zwischen den Gruppen, die sich zulässigerweise gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen, einfacher eingehalten werden können: im restlichen historischen Fünfeck, im Kulturpark, auf dem Bahnhofsplatz, in der Reisingeranlage, auf der Herbertanlage, im Warmen Damm, auf dem Blücherplatz, auf dem Wallufer Platz, in den Nerotalanlagen, in der Eleonoren-Anlage, im Gebiet in Biebrich bis zum Rhein sowie am Schiersteiner Hafen.

Auch die Besuchsregelungen in Krankenhäusern ändern sich. Ab Montag, 21. Juni, dürfen Patienten täglich zwischen 15 und 19 Uhr eine Person als Besuch empfangen, vorausgesetzt, der Besuch ist geimpft, genesen oder getestet. Weitere Details veröffentlichen Krankenhäuser zeitnah in Pressemitteilungen. Juristische Grundlage für die neuen Regeln ist das Hausrecht der Krankenhäuser. Die städtische Allgemeinverfügung läuft aus.

Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Infektionsschutzmaßnahmen in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten unverändert bis zum 18. Juli weiter. Vorerst weiterhin gültig ist auch die Allgemeinverfügung zur Bürgertestung.

Aktuelle Informationen rund um Corona stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung. Dort können unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“ die jeweils gültigen städtischen Allgemeinverfügungen heruntergeladen werden. Das Land Hessen veröffentlicht seine Verordnungen und Allgemeinverfügungen unter hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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