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Maskenpflicht an Bushaltestellen und in ÖPNV-Fahrzeugen
Sinkende Inzidenzzahlen machen es möglich: Ab Freitag, 25. Juni, muss an Bushaltestellen im Freien keine Schutzmaske mehr getragen werden. Das Tragen einer Maske an Bushaltestellen wird empfohlen, wenn die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Der Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Wiesbaden, ESWE Verkehr, weist darauf hin, dass das Land Hessen eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) erlassen hat. Sie gilt ab Freitag, 25. Juni, in ganz Hessen und so auch in Wiesbaden.
Die neue Verordnung der hessischen Landesregierung hat zunächst eine Gültigkeit für vier Wochen. Die CoSchuV lockert die Corona-Regeln weiter. Grund für die erhebliche Entschärfung der Corona-Regeln sind die landesweit stark gesunkenen Infektionszahlen.

Bereits seit vergangenem Montag muss in der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums keine Maske mehr getragen werden – vorausgesetzt, der nötige Mindestabstand von 1,5 Meter wird eingehalten.

Die Maskenpflicht in ÖPNV-Fahrzeugen bleibt jedoch bestehen. In Fahrzeugen, also zum Beispiel in Bussen von ESWE Verkehr oder in Bahnen, muss weiter eine Maske getragen werden. Das gilt unter anderem auch in Taxen, auf Passagierfähren sowie in zugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden sowie in Tiefbahnhöfen und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.

Überall dort, wo eine Maske getragen werden muss, sind medizinische Masken (OP-Masken) ausreichend. Schutzmasken der Standards FFP2, KN95 und N95 (jeweils ohne Ausatemventil) sind ebenfalls zulässig.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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