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Pressemitteilung

Pressereferat
Stadtpolitik, Homepage
Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen für die 190.000 Wahlberechtigten zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, werden voraussichtlich in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis Sonntag, 5. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (6. bis 10. September) mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 5. September abzusehen.

Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.

Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis zum Freitag, 24. September, 18 Uhr, möglich.

Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem auf der
Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem QR-Code.

Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de über den Link rechts in der
„SERVICE-BOX“ beantragt werden.

Sie kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.

Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Allerdings sollte von dieser Möglichkeit aufgrund der Pandemiesituation nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, wenn z.B. Online- oder schriftliche Beantragung wegen der Dauer der Zusendung nicht mehr in Frage kommt.

Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestellen seit 16. August:
• Wahlbüro
Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 17 Uhr
mittwochs von 9 bis 20 Uhr,
samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 25. September)
Freitag, 24. September, von 9 bis 18 Uhr
• Ortsverwaltungen
Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung wählen.
Die Öffnungszeiten sind für:
Biebrich, Kastel/Kostheim: dienstags und donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 16 Uhr,
Auringen: dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr
Bierstadt: montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 16 Uhr
Dotzheim: mittwochs von 8 bis 12 sowie von 14 bis 16 Uhr,
Breckenheim: montags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr,
Delkenheim: dienstags von 14 bis 16 und donnerstags von 8 bis 12 Uhr,
Medenbach: dienstags von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr
Naurod: montags von 14 bis 16 Uhr und mittwochs von 8 bis 12 Uhr,
Nordenstadt: dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.

Diese Ortsverwaltungen sind am Freitag, 24. September, ebenfalls mindestens von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.

Das Wahlamt setztn alles daran, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigten Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Es wird deshalb um Verständnis gebeten.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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